Exmatrikulation beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Jeweilige Immatrikulationsordnung der Nds. Universitäten und Hochschulen
Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Hochschule. Nach der Exmatrikulation sind Studierende nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben. Studierende können sich selbst exmatrikulieren oder durch die Hochschule exmatrikuliert werden.
Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der Hochschule beendet.
Die Exmatrikulation erfolgt zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich.
Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung, Kindergeldkasse, Studierendenwerk oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule.
Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt, Auflagen nicht erfüllt wurden oder das Studium als endgültig nicht bestanden gilt.
Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.
- Sie haben einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt und die notwendigen Angaben gemacht.
- Sie haben alle Ihre Studienleistungen erbracht und stehen am Ende Ihres Studiums.
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände z.B. ausgeliehene technische Geräte, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
- Ein Antrag auf Exmatrikulation wird bei der Hochschule gestellt
- Nach durchgeführter Exmatrikulation wird ein entsprechender Bescheid erstellt
- Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation in wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.
- Das Ende des Studiums beantragen.
- Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft von Studierenden an einer Hochschule.
- Im Antrag sind der gewünschte Zeitpunkt der Exmatrikulation, der Studiengang und der Grund der Exmatrikulation zu nennen
- Es ist jederzeit möglich, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
- Je nach Hochschule und ihren Regelungen müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
- Exmatrikuliert werden automatisch alle Studierenden, die alle Prüfungsleistungen erbracht und somit ihr Studium vollendet haben.
- Die staatlichen niedersächsischen Hochschulen gem. § 2 NHG.
Formulare finden Sie auf den Webseiten der Hochschulen:
- TU Braunschweig
- Universität Vechta
- Hochschule Hannover
- HBK Braunschweig
- Universität Hildesheim
- Universität Göttingen
- HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen
- Medizinische Hochschule Hannover
- Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
- Hochschule Osnabrück
- Universität Lüneburg
- Hochschule Emden/Leer