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Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Niedersachsen 99067011236002, 99067011236002 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067011236002, 99067011236002

Leistungsbezeichnung

Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Leistungsbezeichnung II

Ausländerfalknerjagdschein - Jahresjagdschein verlängern lassen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Jagdkarte (Synonym), Jagd (Synonym), Jägerei (Synonym), Falknerei (Synonym), Jagdpatent (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jäger (Synonym), Verlängerung (Synonym), Beize (Synonym), Jagen (Synonym), Beizjagd (Synonym), Jagdwesen (Synonym), jagdrechtliche Erlaubnis (Synonym), Jägerschein (Synonym), Jagderlaubnis (Synonym), Jagdlizenz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jagd (067)

Verrichtungskennung

Neuerteilung (236)

Verrichtungsdetail

Jahresjagdschein

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Handlungsgrundlage

§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 - 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

Teaser

Wenn die Gültigkeit Ihres Jahresfalknerjagdscheins für Ausländerabläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

Volltext

Wenn Sie als ausländische Staatsbürgerin oder ausländischer Staatsbürger in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Falknerjagdschein und Jagdschein.

Sind Sie bereits in Besitz dieser Jagdscheine als Jahresjagdscheine, deren Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • deutscher Jagdschein
  • deutscher Falknerjagdschein
  • Jagdschein des Heimatlandes
  • Falknerjagdschein des Heimatlandes
  • gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Falknerjagdschein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerfalknerjagdschein erteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03..

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ausländerfalknerjagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein
  • für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
  • vorheriger Besitz eines in Deutschland erteilten Falknerjahresjagdscheins
  • Mindestalter 18 Jahre
  • ist für höchstens 3 aufeinanderfolgende Jagdjahre gültig
  • Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
  • Besitz eines Jahresjagdscheins oder Ausländerjahresjagdscheins ist Voraussetzung
  • wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
  • zuständig: untere Jagdebhörde

Ansprechpunkt

Die Verlängerung beantragen Sie bei der Behörde, die Ihnen die Jagdscheine erteilt hat.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: ja