Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen

Niedersachsen 99002001016000, 99002001016000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99002001016000, 99002001016000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Bachelor (Synonym), Doktor (Synonym), Abschluss (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), akademische Titel (Synonym), Graduierung (Synonym), Abschlussbezeichnungen (Synonym), Doktortitel (Synonym), Anerkennung (Synonym), Bakkalaureus (Synonym), Hochschulabschluss (Synonym), Lizenziat (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Studium (1030300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Rechtsauskünfte zum Führen ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen können Sie beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWK) erhalten.

Volltext

Die Befugnis zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen ergibt sich direkt aus § 10 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) in der Fassung vom 26.02.2007. Einer Genehmigung zur Führung eines Hochschulgrades, Titels oder einer Bezeichnung bedarf es aufgrund der gesetzlichen Allgemeingenehmi­gung somit nicht. Einzelauskünfte werden daher in der Regel nicht mehr erteilt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem "Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen".

Eine Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse wird vom Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Ausnahme des Personenkreises der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nicht vorgenommen. Eine Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen kann gegen Gebühr bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen beantragt werden. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind der Internetseite der Kultusministerkonferenz zu entnehmen.

Hinweise zur schulischen, beruflichen und akademischen Anerkennung sowie auf ggf. zuständige Stellen gibt der "Orientierungsleitfaden zur Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse in Niedersachsen"

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Formulare

nicht vorhanden