Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe anzeigen

Niedersachsen 99089087261000, 99089087261000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089087261000, 99089087261000

Leistungsbezeichnung

Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Anzeige Eintrag WBK (Synonym), Eintrag WBK (Synonym), Waffenrechtliche Erlaubnisse (Synonym), Anzeige Erwerb Waffen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf von Waren, digitalen Inhalten oder entgeltliche Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus einem anderen Mitgliedstaat (auch Finanzdienstleistungen), online oder vor Ort

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

17.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Volltext

Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.

Sie können die Waffe durch Überlassung erwerben oder durch Kauf bei einem Waffenhändler.

Sind Sie Sportschütze und haben eine gelbe Waffenbesitzkarte, müssen Sie die anerkannte Schießsportordnung sowie die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben.

Auf Basis der Anzeige wird die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eingetragen und der Voreintrag gelöscht. Wenn Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass haben, können Sie die erworbene Waffe auch gleich dort eintragen lassen.

Erwerben Sie eine Waffe auf Basis eines Voreintrags, können Sie mit der Anzeige auch gleich einen Munitionserwerbsschein beantragen. Dazu müssen Sie angeben, für welche der Waffen Sie die Munition erwerben wollen, die Sie in der Anzeige angegeben haben.

Zeigen Sie den Erwerb nicht beziehungsweise nicht innerhalb von zwei Wochen an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

  • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
  • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
  • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
  • Europäischer Feuerwaffenpass (wenn Eintragung gewünscht)

Voraussetzungen

Erwerbsberechtigung (Voreintrag) in Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein

Kosten

Gebühr: 25€

Verfahrensablauf

Sie können den Erwerb einer erlaubnisbedürftigen Waffe schriftlich oder online anzeigen.

Wenn Sie den Erwerb schriftlich anzeigen wollen:

  • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten.
  • Sie schicken das unterschriebene Formular und Ihre Waffenbesitzkarte (WBK) beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass an die zuständige Waffenbehörde.
  • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen.

Wenn Sie den Erwerb online anzeigen wollen:

  • Sie reichen den Anzeige über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein.

Ihre Waffenbesitzkarte beziehungsweise Ihren Jagdschein sowie gegebenenfalls Ihren Europäischen Feuerwaffenpass schicken Sie entweder per Post an die zuständige Waffenbehörde oder bringen Sie persönlich vorbei.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme
  • Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe ist innerhalb von zwei Wochen anzuzeigen
  • Voraussetzung: Erwerbsberechtigung (Voreintrag) für die entsprechende Waffe durch Voreintrag in der Waffenbesitzkarte (WBK) oder im Jagdschein
  • Verstoß gegen die Anzeigepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar
  • Zuständig: Waffenbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein