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Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

Niedersachsen 99046008017002, 99046008017002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046008017002, 99046008017002

Leistungsbezeichnung

Prozesskostenhilfe Bewilligung als Vorschuss

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unterhalt (Synonym), Gerichtskosten (Synonym), Beratungsschein (Synonym), Synonyme hinzugefügt (Synonym), Scheidung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

als Vorschuss

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.03.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Prozesskostenhilfe: Einen Vorschuss für Rechtsanwaltskosten im Verfahren erhalten

Volltext

Die Festsetzung eines Vorschusses betrifft Verfahren, in denen das Gericht der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe gewährt hat und Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beigeordnet wurden.

In Verfahren, die Familiensachen oder die freiwillige Gerichtsbarkeit betreffen, und in weiteren bestimmten Verfahren können Sie diesen nur verlangen, wenn die oder der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Auszahlung des Vorschusses
  • Darlegung der entstandenen Gebühren und der entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen

Voraussetzungen

  • Das Gericht bewilligt der Partei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
  • Das Gericht ordnet der Partei eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt bei.

Außerdem kann der Vorschuss nur für die bereits entstandenen Gebühren verlangt werden (einen Vorschuss auf noch nicht verwirklichte Gebührentatbestände gibt es nicht) und für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen, vgl. § 47 Abs. 1 Satz 1 RVG. In den Fällen des § 47 Abs. 1 Satz 2 RVG ist weitere Voraussetzung, dass der zur Zahlung Verpflichtete mit der Zahlung des Vorschusses im Verzug ist.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Für die Festsetzung einer Vorschusszahlung müssen Sie als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt bei Gericht einen schriftlichen Antrag einreichen.

Legen Sie darin die entstandenen Gebühren und entstandenen und voraussichtlich entstehenden Auslagen dar.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Prozesskostenhilfe müssen Sie bei Gericht beantragen

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden