Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule

Niedersachsen 99061039013000, 99061039013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061039013000, 99061039013000

Leistungsbezeichnung

Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studienplatz (Synonym), Numerus Clausus (Synonym), hochschulstart (Synonym), Studienplatzvergabe (Synonym), Anmeldung (Synonym), Studienplatz-Registrierung (Synonym), HZB (Synonym), Promotion (Synonym), Zugangsordnungen (Synonym), Weiterführender Studiengang (Synonym), Bachelor (Synonym), Weiterbildungsstudiengang (Synonym), Zulassungsbeschränkt (Synonym), Antrag höhere Fachsemester (Synonym), Internationale Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), Vergabeverfahren (Synonym), Zulassungsfrei (Synonym), Online-Registrierung (Synonym), örtliche Zulassungsbeschränkung (Synonym), Zulassungsantrag (Synonym), Bewerbung (Synonym), Konsekutiver Masterstudiengang (Synonym), Bewerbung höhere Fachsemester (Synonym), Offener Studiengang (Synonym), NC (Synonym), Bewerbungsunterlagen (Synonym), Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), Zugangsvoraussetzung (Synonym), Bachelorbewerbung (Synonym), Studienplatzbewerbung (Synonym), Studium (Synonym), Orts-NC (Synonym), Master (Synonym), Studienfach (Synonym), grundständiger Studiengang (Synonym), DoSV (Synonym), Nicht zulassungsbeschränkt (Synonym), Studiengang (Synonym), Bewerbungsportal (Synonym), Stiftung für Hochschulzulassung (Synonym), Masterbewerbung Registrierung (Synonym), Zulassung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

Teaser

Wenn Sie an einer niedersächsischen Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben bzw. einschreiben.

Volltext

Nutzen Sie dafür das Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie
(a) einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten und die Koordination der Studienplatzvergabe nicht über hochschulstart erfolgt oder wenn Sie
(b) einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.

Erfolgt die Koordination der Studienplatzvergabe für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge in einem ersten Fachsemester über hochschulstart ist es notwendig, sich zunächst bei hochschulstart.de zu registrieren.

In welchen Studiengängen die Koordination der Studienplatzvergabe über hochschulstart erfolgt, entscheidet jede Hochschule selbst und gibt dies auf ihren Webseiten und auf ihren Bewerbungsportalen bekannt.

Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich für das erste Fachsemester ausschließlich über hochschulstart.de.

Für die Bewerbung in einem höheren Fachsemester erfolgt die Bewerbung direkt bei der Hochschule

Erforderliche Unterlagen

  • Online gestellter Bewerbungs bzw. Einschreibantrag
  • Gültige Hochschulzugangsberechtigung und / oder Masterzugangsberechtigung
  • Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
  • Gegebenenfalls Leistungsnachweise
  • Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang

Voraussetzungen

  • Sie müssen über eine nach den niedersächsischen Regelungen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
  • Wenn Sie eine überragende künstlerische Befähigung nachweisen, kann für relevante Studiengänge auf den Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
  • Damit Sie an Ihrer Wunschhochschule ein Studium in einem höheren Fachsemester aufnehmen können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder gleichwertigen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben sein/gewesen sein und passende/relevante Leistungen und Kompetenzen nachweisen können.
  • Für die Bewerbung auf ein konsekutives/weiterführendes Masterstudium müssen Sie in der Regel bereits ein grundständiges Studium absolviert haben. In den meisten Fällen sind weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, die die Hochschule in den entsprechenden Zugangsordnungen regeln, die über die Webseiten der Hochschulen abrufbar sind 
  • Sie müssen außerdem die Bewerbungsfristen einhalten und alle von der Hochschule geforderten Unterlagen und Nachweise einreichen, damit Ihr Antrag berücksichtigt werden kann

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Für internationale Bewerberinnen und Bewerber fällt ggf. eine Bearbeitungsgebühr an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Hochschule bzw. über das Serviceportal uni-assist e.V.

Verfahrensablauf

Für die Bewerbung bzw. die Immatrikulation wird ein Online-Zulassungs- bzw. - Immatrikulationsantrag genutzt:

  1. Registrierung
  2. Hochladen der Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs

Welche Schritte damit jeweils verbunden sind, wird im Portal oder auch auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule genau beschrieben.

Über das Ergebnis der Bewerbung bzw. des Immatrikulationsgesuchs und der Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder, wenn die Verfahren über hochschulstart koordiniert werden, auch über  hochschulstart.de informiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.

Frist

In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.

Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

  • Die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge müssen berücksichtigt werden
  • Die geforderte Form und Frist ist einzuhalten
  • Wenn die geforderten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Studiums nicht erfüllt oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten wird, kann die Bewerbung bzw. das Immatrikulationsgesuch nicht berücksichtigt werden und muss vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden
  • Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren
  • In einigen Fällen kann bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang ein Härtefall geltend gemacht werden. Damit können sich die Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Gutachten vor, kann bei der Bewerbung online ein Härtefallantrag beantragen.

Rechtsbehelf

  • Klage gegen den Zulassungs oder Ablehnungsbescheid. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang der Ablehnung beziehungsweise nachdem davon Kenntnis genommen wurde

Kurztext

- Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule

- Für die Bewerbung sollen das Online-Bewerbungsportal der

  jeweiligen Hochschule und/oder hochschulstart.de genutzt werden

- Die rechtlich vorgegebenen Bewerbungsfristen müssen

  eingehalten werden

- Für die Bewerbung muss eine nach den niedersächsischen

  Regelungen gültige Hochschulzugangsberechtigung

  nachgewiesen werden

- Wenn eine überragende künstlerische Befähigung nachgewiesen

   wird, kann für betreffende Studiengänge auf die

   Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden

- Zur Aufnahme eines Studiums in einem höheren Fachsemester

   muss bereits in einem gleichen oder gleichwertigen Studiengang

   an einer anderen Hochschule studiert worden sein. Der Erwerb

   passender / relevanter Leistungen und Kompetenzen ist

   nachzuweisen.

- Bei der Bewerbung für ein Masterstudium müssen neben dem

  erfolgreichen Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums

  in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt

  werden. Welches Studium einschlägig ist und welche

  Voraussetzungen sonst noch zu erfüllen sind, regeln die

  Hochschulen in entsprechenden Zugangsordnungen.

- Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wird die einschlägige Voraussetzung von zentraler Stelle vorgegeben.

  Diese sind auf den Webseiten der Hochschulen veröffentlicht.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang