Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

Niedersachsen 99013036207000, 99013036207000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99013036207000, 99013036207000

Leistungsbezeichnung

Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Pflegegeld (Synonym), Pflegeeltern (Synonym), Beihilfe (Synonym), Pflegeverhältnis (Synonym), Pflegekind (Synonym), Pflegepersonen (Synonym), Leistungen (Synonym), Erstausstattung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Adoption (013)

Verrichtungskennung

Begleitung (207)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Adoption und Pflegekinder (1020100)
  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.06.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Bei Aufnahme eines Pflegekindes können einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen werden.

Volltext

Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse können insbesondere zur Erstausstattung einer Pflegestelle, bei wichtigen persönlichen Anlässen sowie für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder des Jugendlichen gewährt werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege,

ggf. Erlaubnis zur Vollzeitpflege nach §44 SGB VIII.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Für alle Beihilfen, die nicht von der Pauschale abgedeckt sind, sind formlose Anträge zu stellen. Für die Beihilfen zur Erstausstattung der Wohnung und mit Bekleidung sind keine Anträge notwendig.

Die Beträge werden mit der ersten Auszahlung der monatlichen Pauschalen ausgezahlt.

Für die Säuglingserstausstattung reicht ein formloser Antrag. Sie können den Antrag gegebenenfalls über den Onlinedienst „pflegekinderwesen-digital“ mit dem Formular „Formlose Anträge“ digital stellen.

Die pauschalen Leistungen können je nach Landesrecht bzw. den Umsetzungsrichtlinien der Länder variieren. Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einmalige Leistungen bei Aufnahme eines Pflegekindes
  • Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
  • Zuständig: Jugendamt

Ansprechpunkt

Das örtliche Jugendamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden