Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft beantragen
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Als Träger einer Ersatzschule in freier Trägerschaft oder einer Ergänzungsschule in freier Trägerschaft können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft erhalten.
Sie können als Ersatzschule oder Ergänzungsschule in freier Trägerschaft Finanzhilfe als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten beantragen.
Die Regelungen für Ersatzschulen finden Sie in § 149 ff. NSchG die für Ergänzungsschulen in § 161 Abs. 3 S. 4 NSchG.
Die Höhe der Finanzhilfe ist unter anderem abhängig von Ihren Schülerzahlen, Ihrer Unterrichtsversorgung und Ihrem Sozialversicherungsaufwand.
Vorlagensatz Finanzhilfe
Für die Schulform beziehungsweise den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie Finanzhilfe beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (RLSB-LG) beantragen.
Das RLSB-LG überprüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und gewährt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, den staatlichen Zuschuss.
Der Anspruch muss für jedes Schuljahr innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des Schuljahres geltend gemacht werden. Der Antrag auf Abrechnung muss also bis zum 31.07. des auf das Schuljahr folgenden Jahres eingegangen sein.
- Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft Bewilligung
- Schulen, die in freier Trägerschaft geführt werden, haben in Niedersachsen die Möglichkeit, eine Finanzhilfe zu erhalten
- Für den Antrag muss die Schule bestimmte Voraussetzungen erfüllen
- Für die Schulform bzw. den Bildungsgang muss eine Anerkennung vorliegen oder es muss sich um eine Ersatzschule von besonderer pädagogischer Bedeutung handeln
- Zuständigkeit in Niedersachsen: Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Zuständig ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Lüneburg (Fachbereich Finanzen).
Formulare vorhanden: Ja, auch Hinweise zum Antrag auf Finanzhilfe
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweis: Für den gesicherten Datenversand steht ein Datenportal zur Verfügung, über das Daten verschlüsselt – und damit sicher – übermittelt werden können.