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eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Niedersachsen 99008005012000, 99008005012000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008005012000, 99008005012000

Leistungsbezeichnung

eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Leistungsbezeichnung II

eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Online-Ausweisfunktion (Synonym), Online-Ausweis (Synonym), eID (Synonym), elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), elektronische Identifizierung (Synonym), Chipkarte (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.01.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

Volltext

Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument

Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.

Voraussetzungen

Sie sind

  • mindestens 16 Jahre alt und
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
  • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

Kosten

  • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00

Verfahrensablauf

Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

  • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

  • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

  • Chipkarte zum elektronischen Identitätsnachweis, z.B. für digitale Behördengänge oder digitale Dienstleistungsangebote privater Anbieter

  • für Bürgerinnen und Bürger

    • ab 16 Jahren
    • aus EU-Mitgliedstaaten (außer Deutschland) oder
    • aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen)
  • kein Wohnort in Deutschland nötig

  • Online-Ausweisfunktion entspricht derjenigen des deutschen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels

  • zuständig im Inland: eID-Behörden der Länder (in der Regel: Bürgerämter)

  • zuständig im Ausland (ab 1. November 2021): die vom Auswärtigen Amt benannten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: ja