Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bestehende Wattführergenehmigung erweitern

Niedersachsen 99090026049000, 99090026049000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090026049000, 99090026049000

Leistungsbezeichnung

Bestehende Wattführergenehmigung erweitern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Umweltschutz (Synonym), Wattführerausweis (Synonym), Wattführung (Synonym), Wattwanderung (Synonym), Niedersächsisches Wattenmeer (Synonym), Nationalpark Wattenmeer (Synonym), Naturschutz (Synonym), Wattführerschein (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Hobby und Freizeit (1110000)
  • Ausweise und Dokumente (1070000)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Wenn Sie als zugelassene Wattführerin oder zugelassener Wattführer auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.

Volltext

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer durchführen möchten. Die Genehmigungspflicht soll gewährleisten, dass Wattführerinnen und Wattführer über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten, die richtige Planung einer Wanderung zur Vermeidung von Gefahren sowie das angemessene Verhalten in Gefahrensituationen.

Die Genehmigung bezieht sich auf festgelegte Wattgebiete bzw. Wattstrecken. Wenn Sie auf zusätzlichen Gebieten oder Strecken Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung.

Die Erweiterung Ihrer Genehmigung wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen und dem erfolgreichen Bestehen eines Prüfungsgesprächs erteilt. Das Prüfungsgespräch ist auf die Ortskenntnisse in Bezug auf die zusätzlichen Gebiete und Strecken beschränkt.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke, für das eine Erweiterung der Genehmigung angestrebt wird (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 150€ - 225€
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der zusätzlich genehmigten Gebie-te/Strecken. In den angegebenen Kosten ist die Verwaltungsgebühr für die Teil-nahme am Prüfungsgespräch in Höhe von 100/150 EUR enthalten.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Interesse an der Teilnahme am Prüfungsgespräch unter Angabe der zusätzlichen Wattbereiche oder Wattstrecken mit. Prüfungsgespräche werden zweimal jährlich (in der Regel März/Oktober) angeboten, und der konkrete Termin mit Ihnen in der Regel rund drei Wochen vorher koordiniert. Sie finden in Wilhelmshaven statt. Bis zur Prüfung sind alle weiteren erforderlichen Nachweise und Unterlagen vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Werktag(e)
Die Erteilung der Erweiterung Ihrer Genehmigung erfolgt nach erfolgreich bestandenem Prüfungsgespräch und der Vollständig-keit der Nachweise und Unterlagen.

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Die Erweiterung um zusätzliche Gebiete oder Strecken ist keine neue Genehmigung mit eigener Geltungsdauer, sondern erfolgt im Rahmen der bestehenden Genehmigung.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen Erweiterungen oder die Versagung einer Erweiterung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

Kurztext

  • Wattführergenehmigung Erweiterung
  • Führungen im niedersächsischen Wattenmeer sind genehmigungspflichtig.
  • Soll eine bestehende Wattführergenehmigung um zusätzliche Gebiete/Strecken erweitert werden, muss diese Erweiterung der Wattführergenehmigung beantragt und zugelassen werden.
  • Zuständig Behörde: Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 911-0, Fax: 04421 911-280, E-Mail: wattfuehrungen@nlpvw.niedersachsen.de.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja