Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

An der Berufsoberschule anmelden

Niedersachsen 99019021013000, 99019021013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019021013000, 99019021013000

Leistungsbezeichnung

An der Berufsoberschule anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studieren (Synonym), Fachhochschulreife (Synonym), Berufsschule (Synonym), Hochschulreife (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

10.05.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. 

Die Berufsoberschule führt zur fachgebundenen Hochschulreife oder allgemeinen Hochschulreife und berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Die fachgebundene Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat.

Die allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Berufsoberschule erfolgreich besucht hat und Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachweisen kann. 

Die Berufsoberschule vermittelt neben berufsorientierten Fachkenntnissen auch allgemeinbildende Kenntnisse.

Es werden Klassen der Fachrichtungen:

  • Wirtschaft und Verwaltung,
  • Technik,
  • Gesundheit und Soziales,
  • Ernährung und Hauswirtschaft sowie
  • Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie

 geführt.

Erforderliche Unterlagen

Ein Anmeldeformular erhalten Sie direkt bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule (Schulsekretariat) oder als Download-Link auf der Homepage dieser berufsbildenden Schule.

  • Ausgefüllter Antrag
  • Beglaubigte Zeugniskopien (höchsten erworbenen Bildungsabschluss)
  • Prüfungszeugnis über die erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Facharbeiterbrief oder Gesellenbrief)
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Nachweise über die einschlägige mehrjährige Berufstätigkeit
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg mit einer Erklärung, ob und gegebenenfalls an welcher Schule an einem Aufnahmeverfahren zu einem früheren Schuljahr erfolglos teilgenommen wurde

Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.

Voraussetzungen

In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird.

Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind:

  1. Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und
  2. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und
  3. der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.

Direkt in die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzlich die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden. 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Eine erste Beratung erhalten Sie bei Ihrer berufsbildenden Schule.

Sie reichen die ausgefüllte Anmeldung mit den notwendigen Unterlagen bei der von Ihnen ausgewählten Berufsoberschule ein.

Ihre Anmeldung wird hinsichtlich der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen, den Aufnahmevoraussetzungen und der Kapazität im Bildungsgang geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine Nachricht der Schule zum Status Ihrer Anmeldung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anmeldeschluss ist jeweils der 1. März eines Jahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

verwaltungsrechtliches Widerspruchsverfahren

Kurztext

  • Berufsoberschulen sind zweijährige vollzeitschulische Bildungsgänge (Klasse 12 und Klasse 13), in denen die fachgebundene Hochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erworben werden kann. Beide Abschlüsse sind bundesweit anerkannt. 
  • In Niedersachsen ist die Berufsoberschule als Aufbauschulform konstruiert worden, d.h. dass anstelle der Klasse 12 der Berufsoberschule die Klasse 12 der Fachoberschule in der entsprechenden Fachrichtung geführt wird.
  • Die Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 sind:
  • Sekundarabschluss I Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss und

2.   eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit und

3.   der Berufsschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand.

  • Direkt in die Klasse 13 der Berufsoberschule kann aufgenommen werden, wer neben den Aufnahmevoraussetzungen für die Klasse 12 zusätzlich die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist. Ein dem Berufsschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand kann auch durch eine entsprechende Kenntnisfeststellung nachgewiesen werden.
  • Die Berufsoberschule wird in Niedersachsen einjährig geführt und hat die Fachhochschulreife als Aufnahmevoraussetzung.
  • Die Berufsoberschule schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
  • Erworben werden kann die fachgebundene Hochschulreife.
  • Bei gleichzeitiger Belegung oder Vorliegen von Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache kann auch die allgemeine Hochschulreife erworben werden.
  • Zuständig für die Anmeldung ist die Berufsoberschule anbietende berufsbildende Schule.

Ansprechpunkt

Die berufsbildende Schule, an der Sie die Berufsoberschule absolvieren möchten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein