Bestehende Wattführergenehmigung verlängern
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Hobby und Freizeit (1110000)
- Ausweise und Dokumente (1070000)
- Wasser, Gewässer und Boden (1170200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn die Geltungsdauer Ihrer Genehmigung für Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer endet und Sie auch zukünftig Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung.
Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.
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- Bestätigung der Durchführung von mindestens vier Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel mindestens zwei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre [Nachweis z. B. durch Auszug aus dem Laufbuch, § 5 Abs. 4 S. 3 NWattFVO] oder Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre. Hilfsweise kann der Nachweis aktueller Ortskenntnisse in einem Prüfungsgespräch erfolgen.
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- Nachweis über Teilnahme an einem Auffrischungskurs in Erster Hilfe
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- aktuelles Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
- aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen
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Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.
Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.
Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.
- Wattführergenehmigung Verlängerung
- Führungen im niedersächsischen Wattenmeer sind genehmigungspflichtig.
- Endet eine erteilte Genehmigung kann man eine Verlängerung der Wattführergenehmigung beantragen.
- Die Wattführergenehmigung wird in der Regel um sechs Jahre verlängert.
- Zuständige Behörde: Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 911-0, Fax: 04421 911-280, E-Mail: wattfuehrungen@nlpvw.niedersachsen.de
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein