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Bestehende Wattführergenehmigung verlängern

Niedersachsen 99090026020000, 99090026020000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99090026020000, 99090026020000

Leistungsbezeichnung

Bestehende Wattführergenehmigung verlängern

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Naturschutz (Synonym), Wattführerschein (Synonym), Niedersächsisches Wattenmeer (Synonym), Wattführung (Synonym), Umweltschutz (Synonym), Wattwanderung (Synonym), Wattführerausweis (Synonym), Nationalpark Wattenmeer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Naturschutz (090)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Hobby und Freizeit (1110000)
  • Ausweise und Dokumente (1070000)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

Teaser

Wenn die Geltungsdauer Ihrer Genehmigung für Führungen auf Wattflächen im niedersächsischen Wattenmeer endet und Sie auch zukünftig Wattführungen durchführen möchten, benötigen Sie eine Verlängerung Ihrer Genehmigung.

Volltext

Eine Wattführergenehmigung wird im Regelfall für die Dauer von sechs Jahren erteilt und für die gleiche Dauer verlängert. Die Befristung soll sicherstellen, dass regelmäßig überprüft werden kann, ob Sie weiterhin über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um Wattführungen sicher und im Einklang mit den naturschutzrechtlichen Vorgaben durchführen zu können. Das betrifft insbesondere eine umfassende Ortskenntnis zu den betreffenden Strecken und Wattgebieten.

Erforderliche Unterlagen

      • Bestätigung der Durchführung von mindestens vier Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel mindestens zwei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre [Nachweis z. B. durch Auszug aus dem Laufbuch, § 5 Abs. 4 S. 3 NWattFVO] oder Nachweis über die Teilnahme an mindestens sechs Wattführungen je Gebiet/Strecke (bei Strecken zwischen dem Festland und einer Insel Teilnahme an mindestens drei Wattführungen in jeder Richtung) innerhalb der letzten zwei Jahre. Hilfsweise kann der Nachweis aktueller Ortskenntnisse in einem Prüfungsgespräch erfolgen.
      • Nachweis über Teilnahme an einem Auffrischungskurs in Erster Hilfe
      • aktuelles Führungszeugnis (§ 30 BZRG)
      • aktuelle ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für die Durchführung von Wattführungen

Voraussetzungen

Es bedarf mehrerer Nachweise in Form von vorzulegenden Unterlagen.

Kosten

Gebühr: 100€ - 200€
Die Gebühr ist abhängig von der Anzahl der genehmigten Gebiete/Strecke.
Mehr erfahren

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Behörde Ihr Verlängerungsbegehr unter Angabe der Wattbereiche oder Wattstrecken und Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen mit.

Bearbeitungsdauer

1 - 5 Werktag(e)
Die Verlängerung Ihrer Genehmigung erfolgt nach Vollständigkeit der Nachweise und Unterlagen.

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Verlängerung Ihrer Genehmigung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn deren Geltungsdauer bereits längere Zeit (mehr als sechs Monate) abgelaufen ist. Bitte beantragen Sie eine Verlängerung daher frühzeitig! Andernfalls kann eine Genehmigung lediglich neu erteilt werden, und es bedarf dann insbesondere eines erneuten Prüfungsgesprächs. Eine Erinnerung an ein nahendes Laufzeitende erfolgt seitens der zuständigen Behörde nicht.

Rechtsbehelf

Gegen die Verlängerung oder die Versagung einer Verlängerung der Genehmigung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, einzulegen.

Kurztext

  • Wattführergenehmigung Verlängerung
  • Führungen im niedersächsischen Wattenmeer sind genehmigungspflichtig.
  • Endet eine erteilte Genehmigung kann man eine Verlängerung der Wattführergenehmigung beantragen.
  • Die Wattführergenehmigung wird in der Regel um sechs Jahre verlängert.
  • Zuständige Behörde: Nationalparkverwaltung „Niedersächsisches Wattenmeer“, Virchowstraße 1, 26382 Wilhelmshaven, Tel.: 04421 911-0, Fax: 04421 911-280, E-Mail: wattfuehrungen@nlpvw.niedersachsen.de

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein