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Verdienstausfallentschädigung bei Mehrkosten beantragen

Niedersachsen 99003054080003, 99003054080003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003054080003, 99003054080003

Leistungsbezeichnung

Verdienstausfallentschädigung bei Mehrkosten beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Quarantäne (Synonym), Mehrkosten (Synonym), Infektionsschutzgesetz (Synonym), Verdienstausfallentschädigung (Synonym), Verdienstausfall (Synonym), Mehraufwendungen (Synonym), Tätigkeitsverbot (Synonym), Existenzgefahr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

Verrichtungsdetail

für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

SDG Informationsbereiche

  • Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit in der Union, auch im Zusammenhang mit Renten

Lagen Portalverbund

  • Arbeit (1040000)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Finanzierung zur Krisenbewältigung (2060300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.04.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Wenn bei Ihnen eine Existenzgefährdung besteht, die Folge eines Verdienstausfalls nach § 56 Abs. 1 oder Abs. 1a IfSG ist, können Ihnen auf Antrag Mehraufwendungen in gewissem Umfang erstattet werden.

Volltext

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) schützt die Bevölkerung in Deutschland. Es bietet zudem finanzielle Entschädigungen für Menschen, die von den Schutzmaßnahmen betroffen sind.

Wenn Sie durch eine behördliche Maßnahme aufgrund des Infektionsschutzgesetzes unter häuslicher Quarantäne gestellt oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt werden und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung des entstandenen Verdienstausfalls.

Bei einer Existenzgefährdung können den Entschädigungsberechtigten zusätzlich die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen auf Antrag in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden.

Die Auszahlung und Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde. Der Antrag auf Entschädigung muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Existenzgefährdung
  • Einkommensnachweis (Steuerbescheid) des vergangenen Jahres
  • Falls verfügbar: Nachweis über den Einkommensausfall im Zeitraum des Tätigkeitsverbots oder der Absonderung/Quarantäne
  • Ggf. Nachweise über erhaltene Versicherungsleistungen
  • Falls verfügbar: Nachweis über die behördliche Maßnahme, die den Verdienstausfall hervorgerufen hat
  • Für Bevollmächtigte: Falls Sie diesen Antrag im Auftrag eines Unternehmens oder eines Selbstständigen stellen (z.B. als Steuerberater), reichen Sie bitte eine Vollmacht ein.

Voraussetzungen

  • Es bestand eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.
  • Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.
  • Die Existenz der Betroffenen ist gefährdet und es sind Mehraufwendungen entstanden.
  • Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 2 Jahren nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.
  • Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt schriftlich bei der zuständigen Behörde.

Nach Prüfung des Anspruchs durch die Behörde wird ein entsprechender Bescheid erteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Anträge werden in der Reihenfolge des Antragseingangs bearbeitet.

Frist

Antragsfrist: 2 Jahr(e)
Die Jahresfrist richtet sich dabei nach dem Zeitraum Ihrer Absonderung bzw. Ihres Tätigkeitsverbotes, bzw. der Absonderung oder des Tätigkeitsverbotes Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nach Ablauf der Frist haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Entschädigung des Verdienstausfalles.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Gewährung für während der Verdienstausfallzeiten entstehende Mehraufwendungen

Anspruch auf Erstattung von Mehraufwendungen bei Existenzgefährdung nach Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne, eines behördlich angeordneten Tätigkeitsverbots oder eines Betreuungsbedarfs

Auszahlung und Beantragung durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Antrag muss rückwirkend innerhalb von 2 Jahren nach Ende der Absonderung/nach Beginn des Tätigkeitsverbots  gestellt werden

Zuständige Stelle: die Landkreise und Kreisfreie Städte (Der Zuständigkeitenfinder unter www.ifsg-online.de hilft dabei, die örtlich zuständige Behörde zu ermitteln.)

Ansprechpunkt

Zuständig in Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg sind die Landkreise und die kreisfreien Städte. In den übrigen Bundesländern die entsprechenden Landesbehörden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein