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Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgerinnen/-bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben

Niedersachsen 99059002012002, 99059002012002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059002012002, 99059002012002

Leistungsbezeichnung

Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgerinnen/-bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Eheschließung im Ausland (Synonym), Ehe (Synonym), Eheschließende (Synonym), Trauung (Synonym), Hochzeit (Synonym), Ehefähigkeitszeugnis (Synonym), Ehevoraussetzungen (Synonym), Die Ehe schließen (Synonym), Ehefähigkeit (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Heirat (059)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

von Deutschen ohne jemals mit Inlandswohnsitz

SDG Informationsbereiche

  • Leben in einer binationalen Partnerschaft, auch einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft (Eheschließung, zivile/eingetragene Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Güterrecht, Rechte von Lebenspartnern)

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Eheschließung (1020300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Teaser

Das Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt, wenn es zur Eheschließung im Ausland benötigt wird.

Volltext

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, die die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben) ist beim Standesamt I in Berlin verortet.

Erforderliche Unterlagen

Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.

Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:

  • der Personenstand,
  • der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt,
  • die Staatsangehörigkeit,
  • sowie ggf. die letzten Ehe und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

Voraussetzungen

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie darf ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland haben. Sie darf sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden.
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

Kosten

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I Berlin.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt I in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Bearbeitungsdauer

Einzelfallabhängig

Frist

Nach Ausstellung hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit von sechs Monaten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Antrag bei Gericht

Kurztext

Ausstellen eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsbürgerinnen/-bürger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, die sich niemals oder nur vorübergehend im Inland aufgehalten haben.

Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich nach deutschem Recht.

Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:

-           der Personenstand,

-           der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt,

-           die Staatsangehörigkeit,

-           sowie ggf. die letzten Ehe- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

Zuständig ist das Standesamt I in Berlin.

Ansprechpunkt

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten -
 

Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag auf Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses kann mündlich oder schriftlich erfolgen.