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Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen beantragen

Niedersachsen 99400213017000, 99400213017000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99400213017000, 99400213017000

Leistungsbezeichnung

Zuwendungen zur Förderung der Stärkung von Zukunftsräumen in Niedersachsen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Stärkung Zentren (Synonym), stadtregionale Kooperationen (Synonym), ländlicher Raum (Synonym), ländliche Regionen (Synonym), Zukunftsräume Niedersachsen (Synonym), Zukunftsräume (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (400)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Finanzierung und Förderung (2060000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung

Teaser

Förderprogramm zur Stärkung der Zentren des ländlichen Raumes beantragen.

Volltext

Das Land gewährt Zuwendungen für die Initiierung stadtregionaler Kooperationen und die Entwicklung von Projekten, die dazu dienen, die Ankerfunktion von Mittel- und Grundzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume zu stärken. Das Ziel des Programms ist die Vernetzung dieser Orte untereinander, um Ideen zu entwickeln, wie Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen ihre Attraktivität und Lebendigkeit erhalten oder steigern können.

Erforderliche Unterlagen

  • Zuwendungsanträge (Bereitstellung durch Bewilligungsbehörde)
  • Kommunen: schriftliche Interessenbekundung

Voraussetzungen

  • Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach anderen Förderprogrammen des Landes Niedersachsen nicht förderfähig sind
  • Förderungen von investiven und nichtinvestiven Maßnahmen sowie die Förderung von Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung müssen gewisse Qualitätskriterien erfüllen (siehe Anlage der Rechtsgrundlage)

Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen müssen

  • Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden mit mindestens 10000 Einwohnerinnen und Einwohnern sein, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Für die Antragstellung fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Vorlage einer Interessenbekundung zur Programmaufnahme bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag
  • Anschließend sind Zuwendungsanträge vom Projektträger an die Bewilligungsbehörde zu richten
  • Ebenfalls ist spätestens bei der Einreichung des Zuwendungsantrags eine Stellungnahme des jeweiligen Landkreises vorzulegen
  • Die Bewilligungsbehörde trifft mit dem jeweiligen Kommunalen Steuerungsausschuss die Förderentscheidung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Vorlage einer Interessenbekundung bis spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Antragsstichtag.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Kurztext

  • Zukunftsräume im ländlichen Raum Bewilligung
  • Förderprogramm zur Stärkung der Zentren des ländlichen Raumes beantragen
  • Zuständig: nach dem Sitz des Projektträgers zuständige ArL Braunschweig, LeineWeser, Lüneburg oder Weser-Ems

Ansprechpunkt

Zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden