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Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

Niedersachsen 99006048261000, 99006048261000 Typ 2

Inhalt

Leistungsschlüssel

99006048261000, 99006048261000

Leistungsbezeichnung

Halbjährliche Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2

Begriffe im Kontext

Arbeitnehmerschutz (Synonym), Listenführung (Synonym), Arbeitsschutz (Synonym), Heimarbeitsliste (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arbeitsschutz (006)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Mitarbeiterbezogene Meldepflichten (2030400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Handlungsgrundlage

Teaser

Wer Personen in Heimarbeit beschäftigt, muss eine Liste führen, in die alle Personen, die mit Heimarbeit oder mit ihrer Weitergabe beschäftigt werden, aufgenommen sind.

Volltext

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen. Unter Heimarbeit zählt zum Beispiel die Durchführung von Produkttests und Übersetzungstätigkeit. In der Liste müssen Sie:

  • den Namen der Person, 
  • die Adressdaten der Arbeitsstätte, 
  • die Art der Beschäftigung und 
  • eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung angeben. 

Die Liste müssen Sie (bei schriftlicher Übermittlung in dreifacher Ausfertigung) halbjährlich der zuständigen Stelle innerhalb der Abgabefrist übermitteln. 
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.

Erforderliche Unterlagen

  • Heimarbeitsliste

Voraussetzungen

Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Heimarbeitsliste können Sie  postalisch, per E-Mail oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden. 

schriftlicher Ablauf:

  • Sie erstellen eine Liste mit allen heimarbeitenden Personen, die Sie beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit vergeben.
  • Sie müssen drei Kopien der postalischen Anzeige an das Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
  • Nach dem Eingang prüft die Behörde die Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein, nimmt die Behörde Kontakt mit Ihnen auf und wird um Nachbesserung bitten.
  • Sie müssen die Nachbesserungen durchführen und eine Aktualisierung übermitteln.
  • Nach erfolgreicher Prüfung legt die Behörde Ihre Daten betriebsbezogen ab. In der Regel erfolgt keine Empfangsbestätigung.

Online Ablauf:

  • Sie melden sich im Online-Dienst an und laden eine Heimarbeitsliste hoch oder erstellen die Liste im Online Dienst.
  • Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die Anzeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
  • Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste: 

  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01 bis 30.06):  bis zum 31.07 des Kalenderjahres
  • Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12): bis zum 31.01 des folgenden Kalenderjahres

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Ein Unternehmen muss Personen, die es in Heimarbeit beschäftigt oder über die es Heimarbeit weitergibt, in Listen ausweisen. 
    • In der Liste müssen folgende Angaben enthalten sein:
    • Name der Person, 
    • die Adressdaten seiner / ihrer Arbeitsstätte, 
    • die Art der Beschäftigung 
    • eine Zeitangabe zur Dauer der Beschäftigung. 
  • Die Liste muss halbjährlich innerhalb einer Abgabefrist an die zuständigen Stelleübermittelt werden.
  • Die Übermittlung kann schriftlich oder online erfolgen.
  • Zuständige Stelle in Niedersachsen: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich:  ja

Formlose Antragsstellung möglich:

Persönliches Erscheinen nötig: nein