Beschäftigung von Personen in Heimarbeit mitteilen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen — auch für entsandte Arbeitnehmer — (einschließlich Informationen über Arbeitsstunden, bezahlten Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten bei Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)
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Sie möchten erstmals Menschen in Heimarbeit beschäftigen? Hier können Sie die erforderliche Vorab-Meldung an die Behörde übermitteln.
Unternehmen, die zum ersten Mal Heimarbeit vergeben, müssen vorab die zuständige Behörde informieren. Das gilt auch dann, wenn nur unregelmäßige oder geringfügige Tätigkeiten geplant sind. Unter Heimarbeit zählen zum Beispiel Produkttests oder Übersetzungstätigkeiten. Grundlage ist das Heimarbeitsgesetz (HAG). Es schützt Menschen, die in der eigenen Wohnung oder in einer selbst gewählten Betriebsstätte für Unternehmen oder Zwischenmeister arbeiten. Das Gesetz soll Benachteiligungen gegenüber herkömmlichen Arbeitsplätzen verhindern. Die Schutzvorschriften für Heimarbeitende sind nicht verhandelbar. Individuelle Absprachen, die dagegen verstoßen, sind ungültig. Bei der Entlohnung von Heimarbeit sind Unternehmen an arbeitsrechtliche und tarifliche Vorgaben gebunden.
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Die Heimarbeitsliste können Sie postalisch oder online dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Göttingen zusenden.
schriftlicher Ablauf:
- Sie erstellen eine Anzeige, in der Sie Ihren Unternehmensname, Anschrift, Sitz des Unternehmens und die Art der Beschäftigung angeben.
- Sie müssen die postalische Anzeige an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Göttingen schicken.
- Nach Eingang der Anzeige überprüft die Behörde Ihre Anzeige.
- In der Regel sind Sie damit ihrer Anzeigepflicht nachgekommen und es bedarf keiner weiteren Handlungen von Ihnen. Sie erhalten auch keine Empfangsbestätigung
- Sie werden nur dann kontaktiert, wenn es Rückfragen gibt oder eine Nachbesserung durchgeführt werden muss.
Online Ablauf:
- Sie melden sich im Online-Dienst an und erstellen damit Ihre Anzeige.
- Die Zuständigkeit wird automatisch ermittelt und die An-zeige wird automatisch nach Bearbeitung an die zuständige Behörde geschickt.
- Die restlichen Schritte sind gleich zur schriftlichen Bearbeitung.
Für Hamburg wurde ein Online-Dienst entwickelt. Dieser wird auch bald in Niedersachsen verfügbar sein.
- Erstmalige Beschäftigung Heimarbeit Entgegennahme
- Ein Unternehmen muss die erstmalige Durchführung von Heimarbeit der zuständigen Stelle melden.
- Wichtig ist, dass die Mitteilung vor dem Tätigkeitsbeginn durchzuführen ist.
- Die Daten können schriftlich oder online übermittelt werden.
- Zuständige Stelle in Niedersachsen: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein