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Beförderungsentgelte und -bedingungen Genehmigung

Niedersachsen 99084017006000, 99084017006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084017006000, 99084017006000

Leistungsbezeichnung

Beförderungsentgelte und -bedingungen Genehmigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.02.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.

Teaser

Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung beantragt werden.

Volltext

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Niedersachsen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, über den binnen 6 Wochen befunden wird.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung.

Voraussetzungen

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Niedersachsen haben. 

Kosten

Gebühr: 50€ - 500€
In Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.

Verfahrensablauf

Es wird ein formloser Antrag auf Genehmigung der Beförderungsbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beförderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

Bearbeitungsdauer

0 - 6 Woche(n)

Frist

Sie müssen keine Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.

Rechtsbehelf

Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht in Niedersachsen.

Kurztext

  • Tarife für den Zugverkehr müssen vorher genehmigt werden.
  • Der Antrag muss schriftlich beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung gestellt werden.

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Referat 44 Schiene, Öffentlicher Personennahverkehr

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden