Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in / Steuerbevollmächtige/-r oder als Steuerberatungsgesellschaft

Niedersachsen 99135004064000, 99135004064000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135004064000, 99135004064000

Leistungsbezeichnung

Verzicht auf die Bestellung als Steuerberater/-in / Steuerbevollmächtige/-r oder als Steuerberatungsgesellschaft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erlöschen Bestellung Steuerberater (Synonym), Steuerberater (Synonym), Erlöschen Steuerberater Verzicht (Synonym), Steuerberaterin (Synonym), Steuerberaterinnen (Synonym), Löschung Berufsregister (Synonym), Verzichtserklärung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Teaser

Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Volltext

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Nach Eingang Ihrer Verzichtserklärung wird der entsprechende Eintrag im Register gelöscht. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater/-in, Steuerbevollmächtigte/-r bzw. Steuerberatungsgesellschaft geführt.

Erforderliche Unterlagen

Grundsätzlich ist eine formlose, jedoch schriftliche Erklärung erforderlich.

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte/r oder Geschäftsführer/Vertretungsberechtigter einer Steuerberatungsgesellschaft im Berufsregister eingetragen aber nicht länger tätig.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Bearbeitungsdauer

Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.

Frist

Sie müssen keine Fristen beachten.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf. Es erfolgt kein Bescheid aufgrund eines Verzichts.

Kurztext

  • Löschung im Berufsregister für Steuerberater beantragen
  • für Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften
  • Antrag zur Löschung ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu stellen
  • Der Antrag ist formlos, aber schriftlich möglich

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit ergibt sich durch den Kammerbezirk, in dem Sie Ihre berufliche Niederlassung haben bzw. die Gesellschaft ihren Sitz hat.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden