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Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen

Niedersachsen 99060004080000, 99060004080000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99060004080000, 99060004080000

Leistungsbezeichnung

Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Verhaltensauffälligkeiten (Synonym), Elternhilfe (Synonym), Kinderheim (Synonym), Entwicklungsverzögerung (Synonym), stationär (Synonym), Hilfeplangespräch (Synonym), Pädagogik (Synonym), betreutes Wohnen (Synonym), Therapie (Synonym), Unterbringung (Synonym), Erziehungshilfe (Synonym), Beratung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hilfe zur Erziehung (060)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Geburt, Sorgerecht für Minderjährige, elterliche Pflichten, Vorschriften für Leihmutterschaft und Adoption, einschließlich Stiefkindadoption, Unterhaltspflichten für Kinder bei grenzüberschreitenden familiären Gegebenheiten

Lagen Portalverbund

  • Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger (1000000)
  • Partnerschaft und Familie (1020000)
  • Kinderbetreuung (1020200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

12.01.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer stationären Einrichtung (Heimerziehung) oder einer betreuten Wohnform leben.

Volltext

Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Diese Leistung kann auch für junge volljährige Menschen (§ 41 SGB VIII) geeignet sein.

Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen bzw. der oder des jungen Volljährigen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und ggf. auch therapeutischen Angeboten.

Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

  • Eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen,
  • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
  • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

Voraussetzungen

Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen (die personensorgeberechtige Person).

Sie schaffen es nicht, das Kind bzw. die Jugendliche oder den Jugendlichen so zu versorgen und zu erziehen, dass es gut für den jungen Menschen ist.

Die Hilfe in Form einer Unterbringung des jungen Menschen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig (wird durch das Jugendamt festgestellt).

Kosten

Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.

Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.

Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuerinnen/Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.

Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim beantragen

Möglichkeit der Hilfen zur Erziehung

Nach Beratung auf Antrag

Eltern werden bei der Wahl der Einrichtung einbezogen

Hilfeplangespräch notwendig

Zuständige Stelle: zuständiges Jugendamt

Ansprechpunkt

an das zuständige Jugendamt

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden