Bestellung eines Praxistreuhänders für eine Steuerberatungspraxis
Inhalt
Begriffe im Kontext
Steuerbevollmächtigter (Synonym), Steuerberatung (Synonym), Praxistreuhänder (Synonym), Bestellung Praxistreuhänder (Synonym), Steuerberaterin (Synonym), Steuerberater (Synonym), Steuerkanzlei (Synonym)
- Geschäftslagen für Unternehmen (2000000)
- Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang (2160000)
- Betriebsübernahme (2160200)
Fachlich freigegeben am
14.12.2022
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters* oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die zu dem Zeitpunkt des Todes jedoch noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben von der zuständigen Steuerberaterkammer ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter für maximal drei Jahre zum Treuhänder bestellt werden. In Ausnahmefällen ist es möglich, den Zeitraum um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Bestellung kann jederzeit widerrufen werden.
Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.
Steuerberaterkammer Niedersachsen für alle im Kammerbezirk niedergelassenen Steuerberater und ehemaligen/verstorbenen Steuerberater