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Ausstellung einer Denkmalauskunft beantragen

Niedersachsen 99033014012000, 99033014012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99033014012000, 99033014012000

Leistungsbezeichnung

Ausstellung einer Denkmalauskunft beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Denkmalpflege (Synonym), Kulturdenkmalverzeichnis (Synonym), Denkmalschutz (Synonym), Baudenkmal (Synonym), Denkmäler (Synonym), Bewegliches Denkmal (Synonym), Auskunft (Synonym), Denkmalverzeichnis (Synonym), Verzeichnis der Kulturdenkmale (Synonym), Denkmal der Erdgeschichte (Synonym), Denkmalatlas (Synonym), Kulturdenkmal (Synonym), Denkmal (Synonym), Bodendenkmal (Synonym), Denkmal schützen (Synonym), Denkmale (Synonym), Kulturdenkmale (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Denkmalschutz (033)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Förderung von Kultur (2060800)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

15.11.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK)

Teaser

Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, können Sie dies beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen.

Volltext

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Wenn es sich hierbei um ein bewegliches Denkmal oder um Zubehör von Baudenkmalen handelt, müssen Sie eine Berechtigung für den Erhalt der Auskunft nachweisen. Sie müssen hierfür entweder Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein. Für Denkmale der Erdgeschichte und Bau- und Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.

Nach Prüfung der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Adressangaben des Denkmals
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

Voraussetzungen

  • Wenn Sie diesen Antrag für ein bewegliches Denkmal oder für Zubehör von Baudenkmalen stellen möchten, müssen sie Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein
  • Für Bau- und Bodendenkmale sowie Denkmale der Erdgeschichte kann jedermann die Anfrage stellen

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn gegebenenfalls mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
  • Die Art des von Ihnen zur Auskunft gewünschten Denkmals wird geprüft und die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden durchgesehen.
  • Wenn Sie berechtigt sind, eine Denkmalauskunft zu erhalten, wird diese vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

3 - 14 Tag(e)
Die Bearbeitung ist bei einer nicht präzisen Angabe des betroffenen Objekts länger.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Denkmalauskunft Ausstellung
  • Antrag auf Ausstellung einer Denkmalauskunft
  • Arten des Kulturdenkmals: Bau und Bodendenkmale, bewegliche Denkmale und Denkmale der Erdgeschichte
  • Bei beweglichen Denkmalen und bei Zubehör von Baudenkmalen wird nur Eigentümern, Bevollmächtigten und dinglich Berechtigten eine Denkmalauskunft erteilt
  • Übermittlung einer Denkmalauskunft
  • In bestimmten Fällen kann keine Auskunft erteilt werden
  • Zuständig: Landesamt für Denkmalpflege

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden