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Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Niedersachsen 99080015001000, 99080015001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99080015001000, 99080015001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Flugschau (Synonym), Veranstaltung Luftfahrt (Synonym), Flugveranstaltung (Synonym), Veranstaltung Luftfahrt Genehmigung (Synonym), Flugshow (Synonym), Genehmigung Luftfahrtveranstaltung (Synonym), Luftfahrt (Synonym), Luftfahrtveranstaltung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Luftverkehr (080)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Geschäftslagen für Unternehmen (2000000)
  • Veranstaltungen (2150000)
  • Mobilität und Fahrzeuge (1090000)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Teaser

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung durchführen möchten, müssen Sie vorher eine Genehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beantragen.

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung planen, müssen Sie verschiedene Auflagen erfüllen. Diese dienen der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft deshalb, ob die Anforderungen an die Veranstaltungsleitung, die teilnehmenden Luftfahrzeugführer:innen, die Luftfahrtgeräte und das Veranstaltungsgelände eingehalten werden.

Sie müssen die Veranstaltung nicht genehmigen lassen, wenn nur Flugmodelle und nicht motorgetriebene Luftsportgeräte teilnehmen, die nicht zulassungspflichtig sind und mit denen keine Fluggäste befördert werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Programm der Luftfahrtveranstaltung
  • Ggf. weitere Dokumente  

Voraussetzungen

  • Ihre Veranstaltung darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden.
  • Die teilnehmenden Luftfahrer:innen müssen berechtigt sein, die Luftfahrzeuge zu führen.
  • Das Veranstaltungsgelände und die vorführenden Luftfahrtgeräte müssen das Einhalten der geltenden Mindestabstände und Mindestflughöhen ermöglichen

Kosten

Gebühr: 50€ - 100€

Verfahrensablauf

Die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erfolgt durch die zuständige Luftfahrtbehörde.

Nach Beantragung der Genehmigung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen einer formellen und fachlichen Prüfung unterzogen.

Sofern notwendig fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen über Ihre Veranstaltung selbstständig an.

Wenn alle Bedingungen erfüllt werden, wird Ihnen nach der Prüfung die Genehmigung der Luftfahrtveranstaltung erteilt. Andernfalls erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 8 Wochen betragen.

Frist

Die Genehmigung ist 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Verpflichtungsklage

Kurztext

  •  
  • Luftfahrtveranstaltungen sind genehmigungspflichtig
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung darf nicht gefährdet werden
  • Zuständige Behörde prüft Einhaltung der Anforderungen an Veranstaltungsleitung, Luftfahrzeugführer:innen, Luftfahrtgeräte und Veranstaltungsgelände
  • Veranstaltungen mit nicht zulassungspflichtigen Flugmodellen und nicht motorgetriebene Luftsportgeräten ohne Passagierbeförderung sind nicht genehmigungspflichtig
  • Zuständige Behörde: Zuständige Luftfahrtbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden