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Verlängerung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer

Niedersachsen 99046031020001, 99046031020001 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046031020001, 99046031020001

Leistungsbezeichnung

Verlängerung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Übersetzer/Übersetzerin werden (Synonym), Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzerin (Synonym), Dolmetscher/Dolmetscherin werden (Synonym), Verlängerung (Synonym), Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscherin (Synonym), Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher (Synonym), Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

Verrichtungsdetail

Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

08.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Beabsichtigen Sie eine bereits registrierte vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher:in oder als Übersetzer:in in Niedersachsen über die Dauer eines Jahres hinaus für ein weiteres Jahr fortzusetzen, müssen Sie dies rechtzeitig dem Landgericht Hannover anzeigen.

Volltext

Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher:innen, die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich in Niedersachen ausüben wollen und Ihren Wohnsitz

- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind (Niederlassungsstaat),

haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen aufgenommen werden und die Tätigkeit während dieser Zeit mit denselben Rechten und Pflichten ausüben, die für in Niedersachsen beeidigte Dolmetschende und ermächtigte Übersetzende gelten.

Möchten Sie Ihre vorübergehende Tätigkeit für die Dauer eines weiteren Jahres in Niedersachsen ausüben, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn die Tätigkeit als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in im Niederlassungsstaat reglementiert ist, eine aktuelle Bescheinigung, dass Sie

  • in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union,
  • in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikation verpflichtet sind,

rechtmäßig zur mündlichen und/oder schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke oder für vergleichbare Tätigkeiten zugelassen sind und Ihnen die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Vorlage der Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.

Wenn die Tätigkeit als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in im Niederlassungsstaat nicht reglementiert ist, einen Nachweis, dass Sie die Tätigkeit im Niederlassungsstaat während der vorhergehenden Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt haben.

Voraussetzungen

Die verlängerte Ausübung setzt voraus, dass Sie weiterhin an Ihrem Wohnsitz rechtmäßig zur mündlichen und/oder schriftlichen Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke oder vergleichbare Tätigkeiten berechtigt sind. Die Ausübung dieser Tätigkeit darf Ihnen zum Zeitpunkt der Anzeige der Verlängerung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt sein. Hierüber ist eine aktuelle Bescheinigung vorzulegen.

Ist die Tätigkeit im Staat Ihrer Niederlassung nicht reglementiert, ist es ausreichend, einen Nachweis darüber vorzulegen, dass Sie die Tätigkeit im Niederlassungsstaat während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens ein Jahr lang rechtmäßig ausgeübt haben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sobald Sie die Verlängerung der vorübergehenden Tätigkeit beim Landgericht Hannover angezeigt haben, wird d:ie Präsident:in des Landgerichts Hannover Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Dauer eines weiteren Jahres im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen registrieren. Eine Verlängerung ist wiederholt möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Anzeige der Verlängerung der Tätigkeit wird unverzüglich bearbeitet.

Frist

Die Verlängerung der vorübergehenden Tätigkeit ist rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist bei dem Landgericht Hannover anzuzeigen. Um sicherzustellen, dass die weitere Registrierung rechtzeitig erfolgt, sollten Sie die Anzeige spätestens einen Monat vor Ablauf der Jahresfrist vornehmen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf, da lediglich die beabsichtigte Fortsetzung der vorübergehenden Tätigkeit angezeigt wird.

Kurztext

- Die Verlängerung der vorübergehenden Tätigkeit über die Dauer eines Jahres hinaus, ist rechtzeitig vor Ablauf der Jahresfrist anzuzeigen.

- Die Verlängerung erfolgt jeweils für ein weiteres Jahr.

- Voraussetzung für die Verlängerung ist, dass die Tätigkeit im Niederlassungsstaat weiterhin ausgeübt werden darf oder wird.

- Die Anzeige der Verlängerung der vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher:in und Übersetzer:in ist kostenfrei.

- Landgericht Hannover

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover. 

Zuständige Stelle

Landgericht Hannover

Formulare

nicht vorhanden