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Ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der Niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen

Niedersachsen 99019063016000, 99019063016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019063016000, 99019063016000

Leistungsbezeichnung

Ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der Niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Diplomanerkennung (Synonym), Berufsanerkennung (Synonym), Ausländische Qualifikation (Synonym), juristischer Beruf (Synonym), Anerkennungsgesetz (Synonym), Anerkennung von Berufsqualifikationen (Synonym), Berufsanerkennungsrichtlinie (Synonym), BQ-Portal (Synonym), BQRL (Synonym), Rechtsanwaltschaft Zulassung (Synonym), juristische Berufe (Synonym), Niederlassungsfreiheit (Synonym), NBQFG (Synonym), Anerkennung von Ausbildung (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Nicht reglementierter Beruf (Synonym), BQFG (Synonym), Europäischer Rechtsanwalt (Synonym), Richter (Synonym), Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.03.2022

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen.

Volltext

Haben Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben? Möchten Sie in der niedersächsischen Justiz arbeiten? Mit diesem Antrag können Sie die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Beruf in der niedersächsischen Justiz feststellen lassen. Ausgenommen ist die Anerkennung volljuristischer Berufe. Hierfür ist ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen zu stellen.

Dieser Antrag richtet sich an Menschen, die in der niedersächsischen Justiz in folgenden Berufen arbeiten möchten:

  • Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister
  • Justizangestellte im Wachtmeisterdienst / Justizangestellter im Wachtmeisterdienst
  • Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
  • Justizfachwirtin / Justizfachwirt
  • Justizvollzugsfachwirtin / Justizvollzugsfachwirt
  • Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
  • Amtsanwältin / Amtsanwalt
  • Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (im Justizvollzugsdienst)
  • Sonstiger Beruf

Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (NBQFG).

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die meisten Berufe in der Justiz umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich sind, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache einschließlich Dauer und deren Inhalt
  • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • deutsche Übersetzung des Ausbildungsnachweises durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in
  • eventuell Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
  • Deutsche Übersetzung der Befähigungsnachweise durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in.

Voraussetzungen

Für die Antragstellung gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzungen:

  • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
  • Sie wollen in Niedersachsen im justiziellen Bereich arbeiten.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.

Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

Bearbeitungsdauer

1 - 6 Monat(e)

Frist

KEINE FRISTEN

Hinweise

Wenn Sie sich über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz informieren möchten, finden Sie hier weiterführende Hinweise:

Rechtsbehelf

Klagemöglichkeit binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides

Kurztext

Ausländische Berufsqualifikation: Anerkennung für justizielle Berufe

Mit diesem Antrag kann die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Beruf in der niedersächsischen Justiz festgestellt werden

Ausgenommen ist die Anerkennung volljuristischer Berufe. Hierfür ist ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen zu stellen.

Dieser Antrag richtet sich an Menschen, die in der niedersächsischen Justiz in folgenden Berufen arbeiten möchten:

Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister

Justizangestellte im Wachtmeisterdienst / Justizangestellter im Wachtmeisterdienst

Justizfachangestellte / Justizfachangestellter

Justizfachwirtin / Justizfachwirt

Justizvollzugsfachwirtin / Justizvollzugsfachwirt

Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher

Amtsanwältin / Amtsanwalt

Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (im Justizvollzugsdienst)

Sonstiger Beruf

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die meisten Berufe in der Justiz umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich sind, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können

Zuständigkeit: Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover

Ansprechpunkt

Zuständig ist das Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja