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Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen

Niedersachsen 99010003001002, 99010003001002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010003001002, 99010003001002

Leistungsbezeichnung

Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kinder (Synonym), Familiennachzug (Synonym), Jugendliche (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Aufenthaltstitel (010)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

Verrichtungsdetail

für minderjährige Kinder

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Einwanderung (1080100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

Volltext

Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
  • gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil

Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:

  • schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
  • gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
  • ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
  • keine Straftaten

Kosten

Gebühr: 56,50€
Gebühr: 55€
Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.

Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden