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Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters

Niedersachsen 99135001061002, 99135001061002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99135001061002, 99135001061002

Leistungsbezeichnung

Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Steuerberatung (135)

Verrichtungskennung

Bestellung (061)

Verrichtungsdetail

allgemeiner Vertreter

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.10.2021

Fachlich freigegeben durch

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
  • Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
  • Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.

Bearbeitungsdauer

1 Woche(n)

Frist

Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Schriftorm ist erforderlich.

Eine formlose Antragsstellung ist möglich. 

Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.