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Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anmelden

Niedersachsen 99050012104001, 99050012104001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012104001, 99050012104001

Leistungsbezeichnung

Betrieb der Land- und Forstwirtschaft anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unternehmensanmeldung (Synonym), Gewerbetreibender (Synonym), Betrieb (Synonym), Gewerbeanzeige (Synonym), Laden (Synonym), Gewerbeangelegenheit (Synonym), Anmeldung (Synonym), Betriebseröffnung (Synonym), Gewerbebetrieb (Synonym), Kleingewerbeanmeldung (Synonym), Gewerbe (Synonym), Gewerbemeldung (Synonym), Gewerbe anmeldung (Synonym), Geschäft (Synonym), Unternehmen (Synonym), gewerbeanmelden (Synonym), Gewerbe anmelden (Synonym), Gewerbeangelegenheiten (Synonym), Erfassung (Synonym), Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Gewerbe (050)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

Selbstständige Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.06.2023

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine selbstständige land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie das innerhalb eines Monats Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anzeigen.

Daneben müssen Sie dem Finanzamt innerhalb eines Monats weitere Auskünfte über Ihre Tätigkeit erteilen. Dies erledigen Sie durch Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Dieser Fragebogen ist - ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt - online über Mein ELSTER (www.elster.de) oder über eine kommerzielle Steuersoftware auszufüllen und zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung ist für Sie verpflichtend. Der Fragebogen dient der korrekten steuerlichen Erfassung der Tätigkeit,

Beim Gewerbeamt müssen Sie Ihren Land- oder Forstwirtschaftsbetrieb nicht anmelden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie nehmen eine der folgenden land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten auf:

    • Landwirtschaft
    • Forstwirtschaft
    • Weinbau
    • Gartenbau
    • im begrenzten Umfang Tierzucht und Tierhaltung
    • Jagd (im Zusammenhang mit einem Land- / Forstwirtschaftsbetrieb)
    • land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

  • Teilen Sie der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich mit, dass Sie eine selbstständige Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft aufnehmen.
  • Es empfiehlt sich, zuvor bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachzufragen, ob für die Anzeige Formulare zur Verfügung stehen.
  • Die Gemeinde- oder Stadtverwaltung informiert Ihr zuständiges Finanzamt über die Aufnahme der Erwerbstätigkeit. Dies entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen.
  • Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie online – bei Mein ELSTER (www.elster.de) bzw. mittels kommerzieller Steuersoftware - vornehmen.

    Steuerliche Anmeldung bei Mein ELSTER (www.elster.de) online vornehmen:

  • Melden Sie sich auf www.elster.de mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
    1. Hinweis: Sollten Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto verfügen, müssen Sie sich zunächst registrieren.
      Für die Abgabe der Fragebögen zur steuerlichen Erfassung ist die Registrierung mit E-Mail-Adresse ausreichend. Nach Erteilung Ihrer Steuernummer können Sie dann das Benutzerkonto in ein vollwertiges Benutzerkonto aufwerten. Informationen rund um die Registrierung finden Sie in der Hilfe von Mein ELSTER. Diese befindet sich bereits auf der Startseite (www.elster.de) in der Kopfzeile. Zudem können Sie sich das Video „Registrierung bei Mein ELSTER“ hier ansehen.
  • Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Optionen „Alle Formulare“ und „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Klicken Sie dann auf den für Sie relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Navigieren Sie sich durch das Menü des Formulars und tragen Sie alle notwendigen Angaben ein. Laden Sie ggf. die erforderlichen Unterlagen hoch. Ist alles erfasst, können Sie über den Reiter „Prüfen“ die Angaben auf Unstimmigkeiten prüfen. Wenn alles stimmt, senden Sie den Fragebogen ab. Im Anschluss erhalten Sie eine Versandbestätigung.
  • Das Finanzamt prüft Ihre Angaben. Ggf. werden Sie von Ihrem Finanzamt aufgefordert, Unterlagen nachzureichen.
  • Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Meldefrist: 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Die neu aufgenommene land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit ist bei den folgenden Behörden anzumelden:

  • Gemeinde- oder Stadtverwaltung
  • Finanzamt

Hinweis: nicht beim Gewerbeamt

Steuerliche Anmeldung beim Finanzamt:

  • Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
    • Über Mein ELSTER (www.elster.de) oder eine kommerzielle Steuersoftware
    • Frist: innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit
  • Der Fragebogen dient der korrekten steuerlichen Erfassung
  • Es entstehen keine Kosten

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden