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Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad

Niedersachsen 99019006016000, 99019006016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019006016000, 99019006016000

Leistungsbezeichnung

Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

BVFG (Synonym), Umwandlung in inländischen Grad (Synonym), AkGradVO (Synonym), Gleichwertigkeitsprüfung (Synonym), NHG (Synonym), Bundesvertriebenengesetz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur (für die Bewertung des Hochschulabschlusses in Bezug auf die Gradführung)

Teaser

Sie sind Spätaussiedler und möchten Ihren Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Grad umwandeln lassen? Informieren Sie sich hier.

Volltext

Als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin haben Sie einen Anspruch auf die Bewertung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses und auf Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades, sofern die Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden inländischen Grad festgestellt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über die Anerkennung als Spätaussiedler/Spätaussiedlerin
  • Nachweis über Ihren Abschluss (Schul- und Hochschul- oder Berufsabschluss)

Folgende Dokumente werden zusätzlich benötigt:

  • Erklärung über die Namensführung bzw. Bescheinigung über die Namensänderung
  • eine eigenhändig unterschriebene Erklärung darüber, ob zu einem früheren Zeitpunkt bereits ein Antrag in Niedersachsen oder einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland gestellt worden ist
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • eine aktuelle Meldebescheinigung über den Wohnsitz in Niedersachsen
  • Fächer und Notenübersicht (Anlage zum Diplom)
  • Übersetzung zu den ausländischen Bildungsnachweisen

Die Dokumente zum Schulabschluss sowie Hochschulabschluss sind in Form beglaubigter Kopien vorzulegen.

Voraussetzungen

  • Sie sind Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin
  • Sie haben Ihren Hochschulabschluss in einem Aussiedlungsgebiet vor Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erworben

Kosten

Es fallen keine Gebühren an. 

Verfahrensablauf

Um Ihren im Ausland erworbenen Abschluss überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag stellen. Diesen richten Sie an die dafür zuständige Stelle. Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von ihrem Wohnsitz in Niedersachsen ab.

Die zuständige Stelle bewertet Ihren im Ausland erworbenen Hochschulabschluss. Sofern die Gleichwertigkeit zu einem inländischen Hochschulabschluss festgestellt wird, wird der ausländische Hochschulgrad in den entsprechenden inländischen Hochschulgrad umgewandelt.

Das Bewertungsverfahren endet entweder mit einem positiven oder einem negativen Bescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weiterführende Informationen zur Führung von ausländischen akademischen Graden finden Sie im „Informationsblatt zur Führung ausländischer akademischer Grade, Titel und Bezeichnungen“:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Erleichterte Bewertung für Spätaussiedler
  • Für Hochschulabschlüsse möglich

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

  • Zuständige Stelle für die Bewertung des ausländischen Hochschulabschlusses für BVFGBerechtigte in Bezug auf die Gradführung in Niedersachsen: 
    Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Referat 27; Leibnizufer 9 ; 30169 Hannover

Formulare

Es genügt ein formloser Antrag.