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Kontaktaufnahme für eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung)

Niedersachsen 99123009058000, 99123009058000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99123009058000, 99123009058000

Leistungsbezeichnung

Kontaktaufnahme für eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen (Synonym), Beratung Grundstück (Synonym), Grundstück ausmessen (Synonym), Flurstücksvermessung (Synonym), Grundstück vermessen (Synonym), ÖbVI (Synonym), Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (Synonym), Nachbarschaftsgrenze (Synonym), Beratung Grundstücksgrenze (Synonym), Liegenschaftskataster (Synonym), Flurstück (Synonym), Beratung Liegenschaftsvermessung (Synonym), Amtliche Grenzauskunft (Synonym), Sonderung (Synonym), Beratung Vermessung (Synonym), Liegenschaftsvermessung (Synonym), Kataster (Synonym), Zerlegung (Synonym), Kontaktaufnahme für Grundstücksvermessung (Synonym), Grenzfeststellung (Synonym), Katasteramt (Synonym), Grundstücksvermessung (Synonym), Gebäudevermessung (Synonym), Grundstücksgrenze (Synonym), Grundstück (Synonym), Kontaktaufnahme Vermessung (Synonym), LGLN (Synonym), Kontaktaufnahme für eine Beratung (Synonym), Kontaktaufnahme Liegenschaftsvermessung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Vermessung und Kataster (123)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.02.2023

Fachlich freigegeben durch

MI Referant 44

Teaser

Mit dieser Leistung wird die Kontaktaufnahme beim örtlich zuständigen Katasteramt für die allgemeine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) angeboten.

Volltext

Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) können

  • der Verkauf eines Grundstückteils,
  • die Fertigstellung eines Bauvorhabens (z. B. Wohngebäude),
  • ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe,
  • ein unklarer Grenzverlauf,
  • eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder
  • eine geplante Einfriedung

sein.

Wenn Sie anhand der hier gegebenen Informationen noch nicht genau wissen, welche Vermessungsart für Sie zutreffend ist, können Sie über diesen Online-Antrag eine allgemeine Beratung anfordern. Das für Sie zuständige Katasteramt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu der für Sie passenden Vermessungsleistung zu beraten.

Wollen Sie die Liegenschaftsvermessung durch eine niedersächsische Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen, wenden Sie sich zur weiteren Beratung direkt an diesen.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Da es sich um eine zunächst unverbindliche Beratungsleistung handelt, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Kosten

Kostenart: variabel

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühren

Bemerkung:

Allgemeine Beratungen bis zu einem zeitlichen Umfang von 30 Minuten sind kostenfrei.
Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3  der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird Sie darauf hinweisen, wenn die weitere Beratung aufgrund der zeitlichen Überschreitung von 30 Minuten kostenpflichtig wird.
Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.

Verfahrensablauf

Die Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) erfolgt jederzeit über diesen Online-Antrag.

Im Zuge des Verfahrens wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes mit Ihnen in der Regel telefonisch in Verbindung setzen und eine Beratung zu Ihrem Anliegen durchführen. Anhand dieser Beratung kann es zu einer differenzierten (kostenpflichtigen) Beantragung einer Liegenschaftsvermessung kommen. Vor dem Entstehen einer Kostenpflicht erhalten Sie stets einen Hinweis.

Bearbeitungsdauer

Der Beginn der Bearbeitung eines Antrags auf „Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung“ erfolgt je nach Auftragslage. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes wird sich zeitnah unter den von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen melden.

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Unter den Begriff der Grundstücksvermessung fallen verschiedene Arten der Liegenschaftsvermessung. Durch die Beantragung einer „Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung)“, wird ermittelt, welche Vermessungsart für Antragstellende geeignet oder zutreffend ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Grundstücksvermessungen (Liegenschaftsvermessung) werden in Niedersachsen durchgeführt von:

  • durch das örtlich zuständige Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder
  • ein in Niedersachsen zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI)

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Onlinebeantragung möglich: Ja

Online Dienst: Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt