Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Inhalt
Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Begriffe im Kontext
Pestizid (Synonym), Biozid (Synonym), Pflanzenschutzmittel (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
23.10.2020
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz
Sie dürfen Pflanzenschutzmittel nur anwenden, beraten oder Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn Sie einen Sachkundenachweis besitzen.
Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, beraten, oder Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen, wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.
- Bescheinigung über den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- nur mit Sachkundenachweis möglich
Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Pflanzenschutzamt FB 3.7, Wunstorfer Landstr. 9, 30453 Hannover