Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Inhalt
Begriffe im Kontext
Verwendung Arbeitsmittel (Synonym), Unfall (Synonym), Anzeige (Synonym)
- Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften im Zusammenhang mit verschiedenen Arten von Tätigkeiten, einschließlich der Risikovermeidung, Information und Ausbildung
Fachlich freigegeben am
20.01.2021
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
- Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
- Anzeige von Personen, die gestorben oder erheblich verletzt sind
- Anzeige ist gebührenfrei und kann online erfolgen
Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.