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Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

Niedersachsen 99106016013000, 99106016013000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106016013000, 99106016013000

Leistungsbezeichnung

Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

Leistungsbezeichnung II

Tagespflege für gesetzlich Pflegeversicherte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Tagespflege (Synonym), gesetzlich Pflegeversicherte (Synonym), teilstationäre Versorgung (Synonym), teilstationäre Pflege (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Pflegeversicherung (106)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

23.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Pflegebedürftige, die grundsätzlich zu Hause gepflegt werden, können tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung versorgt werden.

Volltext

Die Tagespflege soll die häusliche Pflege begleitend unterstützen. Sie können Leistungen der Tagespflege in Anspruch nehmen, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.

Die Tagespflege wird in der Regel von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen, deren Angehörige tagsüber berufstätig sind. Die Pflegebedürf­tigen werden meist morgens abgeholt und nachmittags nach Hause zurückgebracht.

Im Rahmen der Leistungshöchstbeträge übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung, und die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie gesondert berechenbare Investitionskosten müssen dagegen grundsätzlich privat getragen werden.

Der Leistungshöchstbetrag für umfasst monatlich

  • bei Pflegegrad 2: 689 Euro,
  • bei Pflegegrad 3: 1.298 Euro,
  • bei Pflegegrad 4: 1.612 Euro und
  • bei Pflegegrad 5: 1.995 Euro.

Personen mit Pflegegrad 1 können ihren Entlastungsbeitrag (bis zu 125 Euro) für die Tagespflege einsetzen.

Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück.

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können teilstationäre Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationsleistung nach § 38 in Anspruch nehmen, ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.

Erforderliche Unterlagen

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

  • Pflegegrad 2 bis 5

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Tagespflege bei Ihrer Pflegekasse
  • Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Als Tagespflege (teilstationäre Versorgung) bezeichnet man die zeitweise Betreuung tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung der häuslichen Pflege notwendig ist.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden