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Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Niedersachsen 99004003005000, 99004003005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004003005000, 99004003005000

Leistungsbezeichnung

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Leistungsbezeichnung II

Betriebserlaubnis für Zweigapotheke beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Betriebserlaubnis Zweigapotheke (Synonym), Apotheke ohne Labor (Synonym), Zweigapotheke (Synonym), Notstand Arzneimittelversorgung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Teaser

Auf Antrag kann eine Betriebserlaubnis für eine Zweigapotheke erteilt werden.

Volltext

Tritt ein Notstand in der Arzneimittelversorgung ein, weil Apotheken zur Versorgung der Bevölkerung fehlen, können Sie als Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke einen Antrag auf die Erlaubnis zum Betrieb einer Zweigapotheke stellen. Zweigapotheken haben eine geringere Ausstattung als normale Apotheken, die aber auch gesetzlich geregelt ist.

Zweigapotheken müssen verwaltet werden, der Verwalter benötigt eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Für mehr als eine Zweigapotheke wird Ihnen in der Regel keine Erlaubnis erteilt.

Die Erlaubnis wird Ihnen für 5 Jahre erteilt, sie kann erneut erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über volle Geschäftsfähigkeit
  • Deutsche Approbation als Apotheker
  • Lebenslauf
  • ärztliches Gesundheitszeugnis
  • Führungszeugnis Belegart 0
  • Mitteilung, ob und gegebenenfalls an welchem Ort Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, eine oder mehrere Apotheken betreiben
  • Nachweis, dass Sie über die vorgeschriebenen Betriebsräume verfügen

Die zuständige Behörde kann darüber hinaus weitere Unterlagen anfordern.

Voraussetzungen

  • Ein Notstand in der Arzneimittelversorgung liegt vor.
  • Sie verfügen über die gesetzlich vorgeschriebenen Räume.
  • Sie Sind Inhaber*In einer nahe gelegenen Apotheke.

Kosten

Keine bundesweit einheitliche Regelung.

Verfahrensablauf

Eine Betriebserlaubnis wird Ihnen auf Antrag erteilt, nachdem

  • Die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Betriebserlaubnis ausgestellt.
  • Eine Abnahmebesichtigung der Betriebsräume muss vor Betriebsaufnahme durch die zuständige Behörde erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Frist

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

  • Voraussetzung:  Notstand in der Arzneimittelversorgung ist eingetreten
  • Inhaber*In nahe gelegener Apotheke kann Antrag auf Betriebserlaubnis stellen
  • Notwendige Räume müssen nachgewiesen werden
  • Zweigapotheken werden verwaltet
  • Erlaubnis gilt für 5 Jahre, kann verlängert werden

Ansprechpunkt

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Zuständige Stelle

Apothekerkammer Niedersachsen

An der Markuskirche 4

30163 Hannover

Telefon: 0511 39099-0

Telefax: 0511 39099-36

E-Mail: info@apothekerkammer-nds.de

Homepage:

http://www.apothekerkammer-niedersachsen.de

Formulare

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.