Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Löschung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer

Niedersachsen 99046031064000, 99046031064000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99046031064000, 99046031064000

Leistungsbezeichnung

Löschung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Übersetzungsbüro (Synonym), Ermächtigung als Übersetzerin (Synonym), Dolmetscher/Dolmetscherin werden (Synonym), Translationservice (Synonym), Übersetzer/Übersetzerin werden (Synonym), Translationsdienst (Synonym), Sprachendienst (Synonym), Fremdsprachenkorrespondent/Fremdsprachenkorrespondentin (Synonym), Ermächtigung als Übersetzer (Synonym), Dolmetscherbeeidigung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gerichtliche Leistungen (046)

Verrichtungskennung

Löschung (064)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)
  • Betriebsaufgabe und zeitweise Stilllegung (2160100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.03.2023

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

Beenden Sie die Tätigkeit als allgemein beeidigte:r Dolmetscher:in oder ermächtigte:r Übersetzer:in, ist dies dem Landgericht Hannover mitzuteilen und die ausgehändigte Bescheinigung oder Urkunde im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.

Volltext

Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen , Dolmetscher:innen für behördliche und notarielle Zwecke, Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Über die allgemein beeidigten Dolmetschenden und die ermächtigten Übersetzenden wird ein Verzeichnis geführt, das für Gerichte und Behörden sowie für die Notariate einsehbar ist und mit den Daten, zu deren eine Einwilligung erteilt wurde, zusätzlich auch im Internet veröffentlicht.

Das Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer wird im Internet unter der Adresse https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/ veröffentlicht.

Beenden Sie die Tätigkeit, ist dies dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Die ausgehändigte Urkunde als Gerichtsdolmetscher:in oder Bescheinigung über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in ist im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.

Erforderliche Unterlagen

Antrag sowie die Rücksendung der vom Landgericht Hannover ausgestellten Urkunde als Gerichtsdolmetscher:in oder die Bescheinigung über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in für behördliche und notarielle Zwecke und Gebärdensprachdolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in im Original.

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen
 

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Nach Stellung des Antrags und Rückgabe der Bescheinigung oder Urkunde über die allgemeine Beeidigung und/oder Ermächtigung erfolgt die Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis.

Bearbeitungsdauer

Die mitgeteilte Beendigung der Tätigkeit wird unverzüglich verarbeitet.

Frist

Die Beendigung der Tätigkeit muss dem Landgericht Hannover unmittelbar nach Ende der Ausübung mitgeteilt werden. 

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf, da lediglich die Löschung einer Eintragung im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher/innen und/oder ermächtigten Übersetzer/innen vorgenommen wird.

Kurztext

- Löschung einer bestehenden allgemeinen Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in

- Die Beendigung der Tätigkeit ist mitzuteilen.

- Die ausgehändigte Bescheinigung über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in ist unmittelbar nach Antragstellung auf Löschung im Original zurückzusenden.

- Die Löschung erfolgt kostenfrei.

- Landgericht Hannover

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden