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Genehmigungspflichtige Vorhaben des Spielbankbetreibers

Niedersachsen 99089027005004, 99089027005004 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089027005004, 99089027005004

Leistungsbezeichnung

Genehmigungspflichtige Vorhaben des Spielbankbetreibers

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.03.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Finanzministerium

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine niedersächsische Spielbankzulassung besitzen, bedürfen diverse Vorhaben auf der Grundlage des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG), der Niedersächsischen Spielordnung (NSpielO) und den geltenden Nebenbestimmungen zur Zulassung (NB) einer vorherigen Genehmigung oder der Zustimmung durch die zuständige Stelle. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

Soweit sich aus den Nebenbestimmungen für die Zulassung zum Betrieb öffentlicher Spielbanken in Niedersachsen (NB) eine Anzeige- oder Meldepflicht für bestimmte Vorgänge oder Vorkommnisse ergibt, sind diese der zuständigen Stelle anzuzeigen oder zu melden.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag auf Genehmigung oder Zustimmung  
  • einzureichende Nachweise und/oder Unterlagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben
  • vorlagepflichtige Unterlagen, z.B. Jahresabschluss und Lagebericht, inkl. Prüfbericht Wirtschaftsprüfer; (weitere Beispiele s. gesonderte Aufstellung)
  • Anzeige oder Meldung für anzeigepflichtige Vorgänge, z.B. Abbau von Spielgeräten, Störung des Sicherheitssystems; (weitere Beispiele s. gesonderte Aufstellung)

Das Gesetz oder die Nebenbestimmungen enthalten Vorgaben zur Vorlage diverser Unterlagen oder Nachweise. Diese sind der zuständigen Stelle zu übermitteln. Entsprechendes gilt für besonders angeforderte Unterlagen.

Voraussetzungen

  • Nachweis des berechtigten Interesses an dem jeweiligen Anliegen
  • Nachweis der hierfür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen
  • Nachweis der Vereinbarkeit mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

Kosten

Ggf. anfallende Gebühren oder Kosten ergeben sich aus der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung).

Diese variieren je nach Amtshandlung und Arbeitsaufwand.

Verfahrensablauf

  • Einen Antrag auf Genehmigung oder Zustimmung für ein genehmigungs- oder zustimmungspflichtiges Vorhaben betreffend den Spielbankbetrieb müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer niedersächsischen Spielbankzulassung bei der zuständigen Stelle stellen.
  • Ergibt sich aus dem NSpielbG eine Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen oder wurden Sie von der zuständigen Stelle hierzu besonders aufgefordert müssen Sie die Unterlagen der Spielbankaufsicht übermitteln.

Sind Sie nach den Nebenbestimmungen zur Zulassung verpflichtet, Vorgänge oder Vorkommnisse anzuzeigen oder zu melden, müssen Sie diese der tzuständigen Stelle gegenüber anzeigen oder melden.

Bearbeitungsdauer

etwa 3 Woche

Frist

Antragsfrist in der Regel 6 Wochen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage vor dem Niedersächsischen Verwaltungsgericht

Kurztext

Das Spielbankunternehmen kann Anträge auf Genehmigung oder Zustimmung betreffend den Betrieb einer Spielbank in Niedersachsen bei der zuständigen Stelle stellen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Spielbankaufsicht des Niedersächsisches Finanzministerium.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden