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Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

Niedersachsen 99134060017002, 99134060017002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134060017002, 99134060017002

Leistungsbezeichnung

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach SGB IX Bewilligung zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Reha-Klinik (Synonym), Medizinische Rehabilitation (Synonym), Erwerbsfähigkeit (Synonym), Unfallversicherung (Synonym), Rehabilitation (Synonym), Unfallversicherungsleistung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

Verrichtungsdetail

zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die erforderliche medizinische Rehabilitation.

Volltext

Sie erhalten im Versicherungsfall u. a. medizinische Leistungen, wenn der Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit nicht anders erreicht werden kann oder eine Pflegebedürftigkeit nicht anders vermieden werden kann.
Die Unfallversicherungsträger haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles die Aufgabe mit allen geeigneten Mitteln die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.


Die Behandlung kann ambulant oder stationär erbracht werden.

Sie erhalten dabei alle Leistungen, die für die Versorgung notwendig sind. Dazu zählen z.B.

-           Ärztliche Behandlungen

-           Krankenpflege

-           Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln

-           Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
 

Gesundheitsschäden, die eine besondere unfallmedizinische Behandlung erfordern, werden in besonderen Einrichtungen behandelt.

Alle diese Leistungen werden im Rahmen eines Reha-Managements zielgerichtet und mit den behandelnden Ärzten, Physiotherapeuten und Ihnen abgestimmt und durch den/die Reha-Manager/in des zuständigen Unfallversicherungsträger begleitet.

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Voraussetzungen

Das Behandlungsziel (Erhalt der Erwerbsfähigkeit oder Vermeidung einer Pflegebedürftigkeit) kann ohne eine medizinische Rehabilitation nicht erreicht werden.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Keine

Verfahrensablauf

Ein Versicherungsfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muss der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse vom Unternehmen gemeldet werden.

Bearbeitungsdauer

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Frist

Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger.

Weiterführende Informationen

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der deutschen Sozialversicherung. Der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichtet, Beschäftigte gegen Unfall am Arbeitsplatz, auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte und gegen Berufskrankheit abzusichern.  

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Versicherte haben nach Eintritt eines Versicherungsfalles einen Anspruch auf Heilbehandlung einschließlich Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden