Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Bestellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Rohrleistungsanlagen (Synonym), Abwasseranlagen (Synonym), Gewässerschutzbeauftragte (Synonym), Gewässer (Synonym), Einleiten von Abwasser (Synonym)
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz.
Die Behörde kann auch über die ohnehin zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten Verpflichteten hinaus die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen.
Die zuständige Behörde kann anordnen, dass
- die Einleiter von Abwasser in Gewässer, für die eine Pflicht zur Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten nicht ohnehin besteht,
- die Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
- die Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach § 62 Absatz 1 WHG,
- die Betreiber von Rohrleitungsanlagen nach Nummer 19.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen haben.
- Gewässerschutzbeauftragte – Bestellung – Anordnung der Bestellung durch Behörde
- Behörde kann die Bereitsstellung eines Gewässerschutzbeauftragten anordnen
- Betrifft:
- Einleiter von Abwasser in Abwasseranlagen,
- Betreiber mit Umgang mit wassergefärdenden Stoffen
- Betreiber von Rohrleitungsanlagen
Die Zuständigkeit liegt bei der Behörde, die auch die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt.
Dies können die unteren Wasserbehörden (Landkreise, kreisfreie und große selbstständige Städte), der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft (NLWKN), die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter oder auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sein.
- Formularbezeichnung: nicht existent
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein