Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

Niedersachsen 99003046080000, 99003046080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003046080000, 99003046080000

Leistungsbezeichnung

Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

Leistungsbezeichnung II

Eingliederungshilfe für psychisch Kranke

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

geistige und seelische Erkrankung (Synonym), Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind (Synonym), seelische Störung (Synonym), Suchtkrankheit (Synonym), chronisch mehrfach Abhängige (Synonym), körperlich nicht begründbare Psychosen (Synonym), Psychische Erkrankung (Synonym), Menschen mit seelischer Behinderung (Synonym), Eingliederungshilfe (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)
  • Hilfen für Geschädigte (1160200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

17.08.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Volltext

Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:

  • das Wohnen
  • die Finanzen 
  • die Haushaltsführung
  • die Freizeitgestaltung
  • die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Elternschaft

Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.

Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.

Erforderliche Unterlagen

Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.

Voraussetzungen

  • das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung

sowie

  • eine Einschränkung der Teilhabe.

Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine

Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.

Weiterführende Informationen

Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.

Formulare

nicht vorhanden