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Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung Partnergesellschaft

Niedersachsen 99147017060000, 99147017060000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99147017060000, 99147017060000

Leistungsbezeichnung

Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung Partnergesellschaft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Ingenieurkammer (Synonym), Ingenieure (Synonym), Ingenieur (Synonym), - Beratender Ingenieur - Partnerschaftsgesellschaften (Synonym), Ingenieurinnen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Ingenieurwesen (147)

Verrichtungskennung

Eintragung (060)

Verrichtungsdetail

Partnergesellschaft

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.12.2020

Fachlich freigegeben durch

Ingenieurkammer Niedersachsen.

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister

Voraussetzungen

Bei Partnerschaftsgesellschaften:

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Partner
  • Berufshaftpflichtversicherung

Kosten

300 € einmalige Eintragungsgebühr

Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

  • Kreditkarte
  • paydirekt
  • giropay
  • SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
  • PayPal 

Verfahrensablauf

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
  • Die Gesellschaft wird entweder in die Gesellschaftsliste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages

Bearbeitungsdauer

Maximal drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Gesellschaft hat Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, Änderungen im Gesellschafterbestand sowie Änderungen des Umfangs der Beteiligung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters an der Gesellschaft der Ingenieurkammer unverzüglich anzuzeigen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

Als Geschäftsführerin  / Gesellschafter einer in Niedersachsen niedergelassenen Partnerschaftsgesellschaft haben Sie für das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Namen dieser Gesellschaft eine Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure vorzunehmen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

  • Formulare: Eintragung in Gesellschaftsliste
  • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein