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Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter

Niedersachsen 99134026017000, 99134026017000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134026017000, 99134026017000

Leistungsbezeichnung

Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter

Leistungsbezeichnung II

Medizinische Vorsorge für krankenversicherte Mütter und Väter

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Vater-Kind-Kur (Synonym), Müttergenesungswerk (Synonym), Vater-Kind-Maßnahme (Synonym), Mutter-Kind-Maßnahme (Synonym), Mutter-Kind-Kur (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Krankenversicherung (134)

Verrichtungskennung

Bewilligung (017)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten für Mütter und Väter an.

Volltext

Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen

  • Mutter-Kind-Kuren (Maßnahme)
  • Vater-Kind-Kuren (Maßnahme)

Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.

In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.

Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.

Voraussetzungen

Für Mütter und Väter:

  • Ihre Gesundheit ist stark geschwächt. Dieser Zustand könnte in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen.
  • eine bereits eingetretene Krankheit soll sich nicht verschlimmern
  • Pflegebedürftigkeit droht

Für die Mitnahme von Kindern:

  • Sie sind erziehungsberechtigt
  • Das Kind/die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
  • Das Kind/die Kinder können nicht anderweitig versorgt werden.

Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.

Kosten

Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag. 

Verfahrensablauf

Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Krankenkassen bieten Leistungen zur Prävention von Krankheiten an. Dazu gehören:

  • Behandlungen im Müttergenesungswerk
  • Kuraufenthalte

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 

Formulare

nicht vorhanden