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Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung

Niedersachsen 99134021080000, 99134021080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99134021080000, 99134021080000

Leistungsbezeichnung

Leistungen zur Prävention für Krankenversicherte Gewährung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Gesundheit (Synonym), Kassenleistung (Synonym), Prävention (Synonym), Vorsorge (Synonym), Krankenkassenleistung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)
  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Teaser

Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten der Prävention es gibt. Die Krankenkassen vermitteln qualitätsgesicherte Angebote.

Volltext

Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen. Etwa

  • bei der Ernährung
  • in Fragen des Alkohol- oder Tabakkonsums
  • bei Bewegung
  • beim seelischen Wohlbefinden
  • bei Fragen des Älterwerdens
  • bei der allgemeinen Lebensführung

Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Krankenkasse.

Kosten

Die Höhe der Kosten kann Ihnen die Kursanbieterin oder der Kursanbieter sowie Ihre Krankenkasse mitteilen.

Verfahrensablauf

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf. Dieser ist unterschiedlich – je nachdem, ob es sich um einen Kurs bei Ihrer Krankenkasse oder einen externen Kurs handelt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gegen einen ablehnenden Bescheid Ihrer Krankenkasse kann ggf. Widerspruch erhoben werden.

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Formulare

nicht vorhanden