Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Hochwasserschutz im Binnenland Förderung

Niedersachsen 99136003080000, 99136003080000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99136003080000, 99136003080000

Leistungsbezeichnung

Hochwasserschutz im Binnenland Förderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Hochwasserschutz im Binnenland Förderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Katastrophenhilfe (1160100)
  • Wasser, Gewässer und Boden (1170200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.02.2019

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet. Diese Fördermaßnahme dient insbesondere dem Schutz landwirtschaftlich genutzter Bereiche, jedoch profitieren hiervon auch die Kommunen mit ihren besiedelten Bereichen.

Ziel ist es, durch eine Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes das landwirtschaftliche Produktionspotenzial zu schützen. Außerdem sollen die Konsequenzen von Naturkatastrophen oder widrigen Witterungsverhältnissen verringert werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Antragsunterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Zu beachten ist u. a. dass der Neubau und die Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen sowie der Rückbau von Deichen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes oder bei entsprechenden konzeptionellen Vorarbeiten gefördert werden. Flächenrelevante Maßnahmen sind vorab mit betroffenen Grundstückseigentümern zu besprechen.

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen (insbesondere Deiche),
  • Rückbau von Deichen zur Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten,
  • Instandsetzung vorhandener Schöpfwerke,
  • Konzepte, Studien und Erhebungen sowie begleitende Vor- und Nacharbeiten im Zusammenhang mit den zuvor genannten Maßnahmen (auch reine Hochwasserschutzkonzepte),
  • Planungen (wie z.B. Machbarkeitsstudien, Variantenuntersuchungen, Hochwasserschutzpläne, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen)
  • Beratungen im Hinblick auf flussgebietsweise Betrachtung des Hochwasserschutzes

Antragsberechtigte sind:

  • Gebietskörperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Juristische Personen mit Unterhaltungspflichten an Gewässern

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit der Förderung von Hochwasserschutzanlagen und Überschwemmungsgebieten wird der Hochwasserschutz im Binnenland gewährleistet.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Antragsfristen für die Anträge werden auf der Webseite der zuständigen Stelle veröffentlicht.