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Leader Förderung

Niedersachsen 99148025027000, 99148025027000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99148025027000, 99148025027000

Leistungsbezeichnung

Leader Förderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Leader Förderung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Förderprogramme (148)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.02.2019

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Mit der Maßnahme „LEADER“ werden ausgewählte Regionen bei der Umsetzung von Projekten nach den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) der LEADER-Regionen gefördert. Die Aktivitäten einer LEADER-Region werden über eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) gesteuert. In ihr sind engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vertreter verschiedener Institutionen und öffentlicher Stellen aus der Region vertreten; sie besteht mindestens zur Hälfte aus Wirtschafts- und Sozialpartnern.

Unter Leitung der LAG werden lokale Akteure in einem sog. Bottom- up-Ansatz aktiv in die Ausarbeitung und Umsetzung integrierter und themenübergreifender Entwicklungskonzepte einbezogen.

Jeder LEADER-Region stehen EU-Fördergelder aus dem Programm für die Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL) zur Verfügung, mit dem Akteure Vorhaben aus ihrem REK umsetzen können. Die Entscheidung über die Verwendung der Fördermittel trifft die Region eigenständig. Für die Projektförderung in LEADER-Regionen gibt es nur wenige inhaltliche Vorgaben – die Förderung über LEADER ist deshalb in besonderer Weise für das Entwickeln und Erproben innovativer Ansätze prädestiniert.

Gefördert werden auf Basis des REK:

  • Projekte zur Umsetzung des REK,
  • Kooperationsprojekte zwischen verschiedenen Regionen einschließlich entsprechender Anbahnungskosten

Erforderliche Unterlagen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Projekte können nur auf Grundlage der Festlegungen im jeweiligen REK gefördert werden. Die LAG hat die Einhaltung dieser Festlegungen vor Bewilligung zu bestätigen. Alle Informationen zu den REK der anerkannten LEADER-Regionen sowie zum Regionalmanagement bzw. der Geschäftsstelle der Region können über die LEADER-Webseite aufgerufen werden.

Im Allgemeinen gilt, dass eine Förderung nur in Orten bis 10.000 Einwohnern erfolgen darf, es sei denn, die Projekte wirken sich überwiegend auf den umgebenden ländlichen Raum aus.

Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren erfolgt in zwei Schritten:

  • Potenzielle Projektträger reichen ihre Projektvorschläge zunächst bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / der Geschäftsstelle ein
  • Im Anschluss an die Projektauswahl erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Eventuelle Antragsfristen richten sich nach den Bestimmungen der Lokalen Aktionsgruppen (LAG) und den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK).

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Mit der Maßnahme „LEADER“ werden ausgewählte Regionen bei der Umsetzung von Projekten nach den Regionalen Entwicklungskonzepten (REK) der LEADER-Regionen gefördert.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen LAG bzw. dem eingesetzten Regionalmanagement / Geschäftsstelle.

Im Anschluss an die Projektauswahl durch die LAG erfolgt die eigentliche Antragstellung beim örtlich zuständigen Amt für regionale Landesentwicklung (ArL).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

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