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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung

Niedersachsen 99088002016000, 99088002016000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088002016000, 99088002016000

Leistungsbezeichnung

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

reglementierten Berufen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Berufsbildung (019)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Berufsausbildung (1030200)
  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.08.2015

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.

Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe:

  • Architektin/Architekt
  • Fachärztin/Facharzt
  • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
  • Apothekerin/Apotheker
  • Erzieherin/Erzieher
  • Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
  • Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA
  • Heilpädagogin/Heilpädagoge
  • Lehrerin/Lehrer
  • Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA
  • Sozialpädagogin BA/Sozialpädagoge BA
  • Straßenwärterin/Straßenwärter
  • Ingenieurin/Ingenieur
  • Markscheiderin/Markscheider
  • Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
  • Tierärztin/Tierarzt
  • Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent
  • Hochschullehrerin/Hochschullehrer
  • Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
  • Bewährungshelferin/Bewährungshelfer

Klicken Sie für weitere Informationen bitte auf die entsprechende Leistung.

Neben den genannten reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Informationen hierz erhalten Sie in der Leistung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation nach Bundesrecht.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden