Approbation als Ärztin/Arzt
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Eine Ärztin/ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung). Die Vielfalt der Krankheiten und Behandlungsmöglichkeiten hat in der Humanmedizin zu einer großen Anzahl von Fachgebieten und weiteren Differenzierungen geführt.
Die Approbation ist eine unbeschränkte Berufsausübungsberechtigung. Grundsätzlich können alle Ärztinnen und Ärzte die Approbation beantragen.
Eine Ärztin/ein Arzt beschäftigt sich mit der Vorbeugung (Prävention), Erkennung (Diagnose), Behandlung (Therapie) und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen (Patientenversorgung).