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Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst

Niedersachsen 99082015000000, 99082015000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082015000000, 99082015000000

Leistungsbezeichnung

Ausübung des Berufs als Patentanwältin/Patentanwalt im öffentlichen Dienst

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.07.2015

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Patentanwältinnen/-anwälte,

  • die als Richter oder Beamte verwendet werden, ohne auf Lebenszeit ernannt zu sein,
  • die in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen werden oder
  • die vorübergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind,

dürfen ihren Beruf als Patentanwältin/-anwalt nicht ausüben, es sei denn, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Patentanwältinnen/Patentanwälte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, dürfen ihren Beruf nur ausüben, wenn sie die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden