Patentanwältin/Patentanwalt
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen (1040400)
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
Fachlich freigegeben am
01.07.2015
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium
Wer als Patentanwältin/Patentanwalt tätig werden möchte, darf die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Beratung zu Erfindungen, Marken, Design, Know-how, Sortenschutz und Ähnliches
- Anmeldung aller gewerblichen Schutzrechte
- Verfolgen von Schutzrechtsverletzungen (soweit Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten)
- Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, Bundespatentgericht, Bundessortenamt und anderen internationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes
- Vertretung vor dem Bundesgerichtshof in Nichtigkeitsverfahren
Patentanwältinnen und Patentanwälte sind Berater und Vertreterinnen/Vertreter in Angelegenheiten des Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechts.