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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

Niedersachsen 99102036063000, 99102036063000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036063000, 99102036063000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Sperrung (063)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen einschließlich Arbeitsstunden, bezahlter Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten in Bezug auf Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.03.2016

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Steuern Niedersachsen

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie gegenüber der zuständigen Stelle

  • einen oder mehrere Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber benennen, die zum Abruf Ihrer ELStAM berechtigt sind (Abrufberechtigung, "Positivliste"),
  • bestimmte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von der Abrufberechtigung ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste") oder
  • sämtliche Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber vom Abruf ausschließen ("Vollsperrung")

Sie sind nicht verpflichtet, eine Festlegung zum ELStAM-Abruf zu treffen. Grundsätzlich werden Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die ELStAM elektronisch zur Verfügung gestellt.

Sperrungen werden den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern mitgeteilt, diese haben die Lohnsteuer dann nach Steuerklasse VI zu ermitteln.

Erforderliche Unterlagen

Die Sperrung erfolgt auf schriftlichen Antrag. 

Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung kann im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM -“ verwendet werden.

Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) kann für bestimmte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber per Antrag gesperrt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden