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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Niedersachsen 99102036109000, 99102036109000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102036109000, 99102036109000

Leistungsbezeichnung

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Leistungsbezeichnung II

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Religionszugehörigkeit (Synonym), Steuerauskunft (Synonym), Steuerkarte (Synonym), ELSTER (Synonym), Elster (Synonym), ELStAM (Synonym), Freibetrag (Synonym), Familienstand (Synonym), Einkommensteuer (Synonym), Elektronische Lohnsteuerkarte (Synonym), Kinderfreibetrag (Synonym), Elstam (Synonym), Lohnsteuerabzug (Synonym), Hochzeit (Synonym), Lohnsteuerkarte (Synonym), Steuerklasse (Synonym), Kinderfreibeträge (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Steuern (102)

Verrichtungskennung

Einsicht gewähren (109)

SDG Informationsbereiche

  • Gesetzlich oder durch Rechtsverordnung geregelte Beschäftigungsbedingungen einschließlich Arbeitsstunden, bezahlter Urlaub, Urlaubsansprüche, Rechte und Pflichten in Bezug auf Überstunden, Gesundheitskontrollen, Beendigung von Verträgen, Kündigung oder Entlassungen)

Lagen Portalverbund

  • Steuererklärung (1060100)
  • Steuern und Abgaben für Mitarbeiter (2040100)
  • Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.07.2022

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Steuern Niedersachsen

Teaser

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale können Sie Ihrer Lohnabrechnung entnehmen und auf verschiedenen Wegen einsehen.

Volltext

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen.

ELStAM-Daten sind zum Beispiel folgende Angaben:

  • Steuerklasse,
  • Religionszugehörigkeit,
  • Zahl der Kinderfreibeträge sowie
  • Frei- und Hinzurechnungsbeträge.

Die An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses übernimmt Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber. Gleiches gilt für den Abruf der ELStAM, um den Lohnsteuerabzug durchzuführen.

Sie können Ihre ELStAM-Daten sowie die Abrufe Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers jederzeit auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt "Mein ELSTER" einsehen. Alternativ können Sie eine schriftliche Mitteilung bei Ihrer zuständigen Stelle beantragen.  
Sie können zudem beantragen, dass

  • für Sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
  • die ELStAM für von Ihnen bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden.

Änderungen der Einträge können nur die zuständigen Finanz- und Meldeämter durchführen.

Erforderliche Unterlagen

  • für schriftliche Mitteilung: Formular "Anträge zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Wenn Sie Einsicht in Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale nehmen wollen, können Sie das auf elektronischem Wege wie folgt machen:

  • Besuchen Sie "ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet.
  • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
  • Wenn Sie eingeloggt sind, klicken Sie im Navigationsmenü auf den Eintrag "Formulare & Leistungen" und wählen Sie die Auswahl "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)".
  • Sie bekommen eine kurze Auskunft angezeigt und wenn Sie "Nächste Seite" klicken, können Sie das elektronische Formular absenden.
  • Sie erhalten eine Benachrichtigung in "Mein Posteingang", wenn die Aufstellung über Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale fertig gestellt ist.    

Alternativ können Sie die ELStAM-Einsicht schriftlich beantragen:

  • Besuchen Sie die Internetseite "Formular-Management-System (FMS)" der Bundesfinanzverwaltung.
  • Laden Sie dort das PDF-Formular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen – ELStAM"  herunter und füllen Sie es aus.
  • Drucken Sie das ausgefüllte Dokument aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie es an das zuständige Finanzamt.
  • Sie erhalten eine schriftliche Auskunft zu Ihren Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert in der Regel wenige Tage.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Informationen zur Einsicht der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern oder des Online-Finanzamts „ELSTER“

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Einsicht elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • aktuelle elektronische Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen
  • ELStAM-Daten zum Beispiel:
    • Steuerklasse
    • Religionszugehörigkeit
    • Zahl der Kinderfreibeträge
    • Frei- und Hinzurechnungsbeträge
  • Selbstauskunft über Online-Finanzamt "Mein ELSTER" jederzeit möglich  
  • alternativ kann schriftliche Mitteilung bei zuständiger Stelle beantragt werden
  • Arbeitgeberin oder Arbeitgeber übernimmt
    • An- und Abmeldung zu Beginn oder bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses sowie
    • Abruf der ELStAM-Daten zur Durchführung des Lohnsteuerabzuges
  • steuerpflichtige Person kann beantragen, dass
    • für sie künftig keine ELStAM mehr gebildet oder
    • die ELStAM für bestimmte Arbeitgeber gesperrt oder freigeschaltet werden
  • Änderungen von Einträgen nur durch zuständige Finanz- und Meldeämter
  • zuständig: örtlich zuständiges Finanzamt

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim für Sie zuständigen Finanzamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden